Asphaltstraßenbau
Mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07 und 08/2026 wurden die TL Asphalt-StB 26 und die ZTV Asphalt-StB 26 offiziell eingeführt.
Die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“, Ausgabe 2026 (TL Asphalt-StB 26) enthalten die Anforderungen an Asphaltmischgut, das für die Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt verwendet wird. Die TL Asphalt-StB 26 berücksichtigen die aktuelle Rechtslage sowie die Anforderungen der DIN EN 13108 und zusätzlich die Asphaltmischgutarten SMA D LA und AC D DSH-V.
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ gliedern sich in zwei Teile:
Die „ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke“ regeln den Neubau und bei Maßnahmen der baulichen Erhaltung die Ausführung von Schichten aus Asphalt in gleichmäßiger Dicke, die entweder auf feingefräster Unterlage oder im Rahmen der Erneuerung hergestellt werden.
Die „ZTV Asphalt-StB 26 Teil 2: Bauen im Bestand – Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung“ behandeln Maßnahmen der Instandhaltung, der Instandsetzung und der Erneuerung von Verkehrsflächenbefestigungen mit Asphalt in Abhängigkeit von deren Zustand und dem angestrebten Erhaltungsziel.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss Asphaltmischgut temperaturabgesenkt hergestellt und eingebaut werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen wurden in die beiden Teile der ZTV Asphalt-StB 26 und in die TL Asphalt-StB 26 aufgenommen. Die Temperaturabsenkung trägt zudem, wie auch die Wiederverwendung von Ausbauasphalt, zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Asphaltbauweise bei. Zusätzlich wurden die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit im Regelwerk des Asphaltstraßenbaus weiter ergänzt.
Neue Regelungen zur Lieferung aus mehreren Asphaltmischwerken sowie für verpflichtende und informative Angaben in einem identischen Eignungsnachweis bilden nun die Grundlage für die standardisierte Form des Eignungsnachweis-Dokuments für das eingesetzte Asphaltmischgut. Diese Vereinheitlichung soll zu einer Standardisierung, einer Vervollständigung der Inhalte sowie zu einer eindeutigen und einfacheren Interpretation der im Eignungsnachweis ausgewiesenen Angaben führen. Das dafür nach den ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1, Abschnitt 2.3.2 und Anhang D verpflichtend zu verwendende Formular steht zum Download unter www.fgsv-verlag.de zur Verfügung.
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