Asphaltstraßenbau

Neues Technisches Regelwerk – DAV und BSVI stärken gemeinsam den Wissenstransfer

Die Fortschreibung des Technischen Regelwerks für den Asphaltstraßenbau schafft einen aktualisierten technischen Rahmen für die zukünftige Praxis und entwickelt die Anforderungen an Asphaltbefestigungen weiter. Mit den ZTV Asphalt-StB 26 und weiteren zugehörigen Regelwerken werden Anforderungen an Planung, Ausschreibung, Herstellung, Einbau und Qualitätssicherung von Asphaltbefestigungen an den aktuellen Stand der Technik angepasst und konkretisiert. Die Änderungen betreffen zahlreiche Bereiche entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Asphaltstraßenbaus. Für Auftraggeber, Ingenieurbüros, Bauüberwachung, Asphaltproduzenten und ausführende Unternehmen ergeben sich daraus Anpassungen bestehender Verfahren und Abläufe.

„Mit der Fortschreibung des Technischen Regelwerks werden technische Entwicklungen der vergangenen Jahre in die Praxis überführt. Jetzt kommt es darauf an, die Anforderungen entlang der gesamten Prozesskette sicher und einheitlich umzusetzen.“
André Täube, Geschäftsführer des Deutschen Asphaltverbands e. V. (DAV)

Temperaturabgesenkter Asphalt: Verankerung als Regelbauweise
Eine zentrale Weiterentwicklung der fortgeschriebenen Regelungen ist die verbindliche Verankerung von Temperaturabgesenktem Asphalt als Regelbauweise. Spätestens ab Januar 2027 sind diese auch für Walzasphalt nach einer dann langjährigen Übergangsfrist verbindlich umzusetzen. Damit werden die in den vergangenen Jahren entwickelten technischen Lösungen und Erfahrungen in das Regelwerk überführt und die Voraussetzungen für eine einheitliche Anwendung geschaffen.

Die Umsetzung betrifft die gesamte Prozesskette – von der Auswahl geeigneter Verfahren über die Herstellung im Asphaltmischwerk und die optimierte Logistik bis hin zur Verarbeitung und Verdichtung auf der Baustelle. Entscheidend ist dabei das abgestimmte Zusammenspiel aller Beteiligten, um auch bei reduzierten Herstellungs- und Einbautemperaturen die geforderten Eigenschaften und die Dauerhaftigkeit der Asphaltbefestigungen sicherzustellen.

Weiterentwickelte Anforderungen an Ausbauasphalt und Asphaltgranulat
Die Wiederverwendung von Asphalt ist ein wesentlicher Bestandteil einer technisch hochwertigen und ressourceneffizienten Asphaltbauweise. Mit der Fortschreibung des Technischen Regelwerks werden die Anforderungen an die Gewinnung, Aufbereitung, Bewertung und Verwendung von Ausbauasphalt weiter präzisiert.

Die TL AG-StB 26 konkretisieren die Anforderungen an Asphaltgranulat als Ausgangsstoff für die Herstellung von Asphaltmischgut. Dabei stehen insbesondere die Beschreibung, Bewertung und Qualitätssicherung der Eigenschaften von Asphaltgranulat sowie dessen gezielter Einsatz in Asphaltmischgut im Mittelpunkt. Ergänzend beschreibt das Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt (M WA 26) die maschinentechnischen Grundlagen für eine qualitätsgesicherte Nutzung von Ausbauasphalt. Die weiterentwickelten Regelungen, auch in den Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut (TL Asphalt-StB 26), schaffen damit einen einheitlichen technischen Rahmen für die qualitätsgesicherte Bewertung und den Einsatz von Asphaltgranulat im Asphaltstraßenbau.

Gemeinsame Informationsveranstaltungen von DAV und BSVI
Der Deutsche Asphaltverband e. V. (DAV) und die Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e. V. (BSVI) greifen den fachlichen Austausch zur Umsetzung der fortgeschriebenen Regelungen auf und bieten im Herbst/Winter 2026 eine gemeinsame Informationsveranstaltungsreihe an. Im Mittelpunkt stehen die praktischen Auswirkungen des Technischen Regelwerks sowie die Schwerpunkte Temperaturabgesenkter Asphalt und die weiterentwickelten Anforderungen an die qualitätsgesicherte Wiederverwendung von Asphalt.

„Die erfolgreiche Umsetzung neuer Regelungen setzt den fachlichen Austausch aller Beteiligten voraus. Ingenieure übernehmen dabei eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Planung, Verwaltung und Baupraxis, um Anforderungen gemeinsam einzuordnen und in die Praxis zu überführen.“
Bernhard Knoop, Präsident der BSVI

Die gemeinsame Informationsveranstaltungsreihe findet an folgenden Terminen und Veranstaltungsorten statt:

  • Düsseldorf, 5.11.2026
  • Dresden, 10.11.2026
  • Augsburg, 18.11.2026
  • Bremen, 1.12.2026.

Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der DAV-Webseite.

Weitere Informationen
BSVI – Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e. V.
D-80331 München
www.bsvi.de