Betonstraßenbau

Erst das Große, dann das Kleine

Verfasser
Dipl.-Ing. Martin Peck
martin.peck@guetegemeinschaft-beton.de
Geschäftsführender Vorstand Gütegemeinschaft 
Verkehrsflächen aus Beton e. V.
D-73760 Ostfildern
www.guetegemeinschaft-beton.de


Die Überarbeitung der Hauptregelwerke des nationalen Betonstraßenbaus, der ZTV Beton-StB und der TL Beton-Stb, ist inhaltlich abgeschlossen. Die ersten Druckfahnen liegen vor und sind in der Korrektur. Die Veröffentlichung beider Dokumente wird für die nächsten Monate vorbereitet. 

In den vorherigen Ausgaben bis zu den aktuellen Fassungen aus dem Jahr 2007 behandelten diese Regelwerke die Betonbauweise für Bundesfernstraßen. Ab etwa 2010 wurde die Betonbauweise auch in Verkehrsflächen außerhalb von Autobahnen zunächst erprobt, wo nötig entwickelt und mit bis heute zunehmender Tendenz angewendet. Bereits vor dieser Zeit gab es meist lokale Anwendungen der Betonbauweise in innerstädtischen Busverkehrsflächen, in Kreuzungsbereichen, auf Lkw-Stellplätzen, Logistikflächen und z. B. in der Region Darmstadt auch bereits in Kreisverkehrsanlagen.

Kommunale Sonderregelungen
Bei diesen Anwendungen wurde die mangelnde Tauglichkeit der Hauptregelwerke zur technischen und bauvertraglichen Regelung solch kleinerer Realisierungen immer wieder deutlich. Dies führte u. a. dazu, dass einige kommunale Baubehörden eigene Vorschriften oder vertragliche Bauregeln entwickelten, die bei Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich angewendet werden konnten. Diese Bauregeln waren meist in Anlehnung an die ZTV/TL Beton-StB entwickelt und naturgemäß nicht untereinander abgestimmt.

Hierbei wurden oft Regelungen entworfen, die bereits zum Zeitpunkt ihrer Erstellung nicht dem damaligen Stand der Technik entsprachen. Der Einsatz von Betonstahlbewehrung stützte sich meist auf Planungseinflüsse aus dem Hoch- oder Tiefbau ab. Der Versuch, Bemessungsmodelle der Tragwerksplanung auf Verkehrsflächen anzuwenden, ergab meist technisch ungünstige Kombinationen von Plattendicke, Fugenanordnung und Bewehrungseinsatz und resultierte nur selten in Konstruktionen, in denen das Dauerhaftigkeitspotenzial der Betonbauweise wirtschaftlich ausgeschöpft werden konnte. Insgesamt bewegten sich die Anwendungen der Betonbauweise in Verkehrsflächen außerhalb von Autobahnen aber lange Zeit auf sehr niedrigem Niveau und blieben auf wenige Regionen und Anwendungen beschränkt, sodass der Mangel an fachgerecht entwickelten und national abgestimmten Bauregeln für dieses Segment des Straßenbaus allgemein unerkannt blieb.

Dies änderte sich mit der Fertigstellung einer Kreisverkehrsanlage in Betonbauweise im rheinland-pfälzischen Bad Sobernheim im Jahr 2007. Die Realisierung in Betonbauweise ging zurück auf einen Sondervorschlag des ausführenden Unternehmens, womit die ursprünglich in Asphaltbauweise geplante Verkehrsfläche in Betonbauweise ausgeführt wurde. Als Planungsgrundlagen für diesen Kreisverkehr wurden in der deutschsprachigen Schweiz entwickelte Planungs- und Bauregeln für Kreisverkehrsanlagen in Betonbauweise herangezogen, die dort zu diesem Zeitpunkt bereits in mehr als 50 Maßnahmen erfolgreich realisiert worden waren. Im Weiteren wurden diese Planungsregeln durch die TU München technisch geprüft, partiell revidiert und zunächst zu einer einzelvertraglichen Planungsgrundlage entwickelt, deren Grundsätze sich einfach auf andere Projekte dieser Art übernehmen ließen.
Durch diese Entwicklung allgemein anwendbarer, sachkundiger Planungs- und Bauregeln fand das Projekt weitreichende Beachtung und wurde beispielhaft für weitere Anwendungen. Nachfolgend wurden zunächst vor allem in Baden-Württemberg weitere Kreisverkehre, später auch Ortsstraßen und Kreuzungsbereiche, zunehmend in Betonbauweise realisiert. Daneben fand die Betonbauweise in Südhessen regen Einsatz in Kreisverkehren und vor allem in höher belasteten Kreuzungsbereichen.

Merkblätter sorgen für Vereinheitlichung
Im beteiligten Fachpublikum entstand rasch die Erkenntnis, dass die Anwendung der Betonbauweise außerhalb von Autobahnen gesonderte nationale Bauregeln benötigt, zu deren Entwicklung die gerade erarbeiteten Erkenntnisse der Planung und Ausführung von Kreisverkehrsanlagen eine Grundlage bilden konnten. So wurde in der FGSV ein Arbeitskreis zur Erarbeitung eines Merkblatts mit dem Titel „Verkehrsflächen aus Beton (M VaB)“ eingesetzt. Da in diesem Merkblatt sinnvolle technische Ableitungen aus den Hauptregelwerken mit vorliegenden praxiserprobten Planungs- und Anwendungserkenntnissen kombiniert wurden, konnte die Regelwerksentwicklung über niederrangige Wissensdokumente und/oder Hinweisblätter übersprungen werden. Der Arbeitskreis veröffentlichte im Jahr 2013 das M VaB, Teil 1, zur Planung und Ausführung von Kreisverkehren, Busverkehrsflächen und Rastanlagen. Im Jahr 2015 folgte die Veröffentlichung des zweiten Teils, der die Realisierung von Stadt- und Landstraßen und plangleichen Knotenpunkten (Kreuzungen) behandelte und Hinweise zur Baulichen Erhaltung enthielt.

Die Merkblätter wurden durch die Anwender als einfache, praxisnahe und technisch informative Regelungen für einen wachsenden Bereich von Verkehrsflächen in Betonbauweise begrüßt und bereits kurz nach dem Erscheinen vielfach angewendet. Mit der Verfügbarkeit klarer Planungs- und Bauregeln bekam die Anwendung der Betonbauweise in „kleinen“ Flächen außerhalb von Autobahnen bundesweit einen deutlichen Schub, was in Folge einen großen Rücklauf an praktischen Anwendungserfahrungen ergab. Aus diesen Praxiserkenntnissen wurde bereits nach wenigen Jahren der Veröffentlichung ein zunehmender Ergänzungs- und Überarbeitungsbedarf der Merkblätter deutlich. Im Jahr 2021 wurde der zuständige Arbeitskreis zur Bearbeitung der Merkblätter M VaB, Teil 1 und 2, neu konstituiert und mit der Überarbeitung der Merkblätter beauftragt. Hierbei sollten die beiden Teile des M VaB aufgrund der vielfachen Gleichartigkeit der enthaltenen Bauregeln zu einer Ausgabe zusammengeführt werden.

Abstimmung von Hauptregelwerk und Merkblättern
Im Zuge der Bearbeitung des M VaB, die sich zeitlich parallel zur Überarbeitung der Hauptregelwerke ZTV/TL Beton-StB vollzog, entstand der Gedanke, Merkblatt und Hauptregelwerke inhaltlich stärker aufeinander abzustimmen, um verwirrende Regelungsabweichungen in der praktischen Anwendung der Dokumente zukünftig zu vermeiden. Getragen und vollzogen wurde die Anpassung u. a. durch eine teilweise Personalgleichheit in beiden Bearbeitungsgremien, was die Kommunikation zwischen den Gremien erheblich erleichterte.

Zunächst wurde in die kommende ZTV Beton-StB eine „Kleinflächenregelung“ aufgenommen, in welcher gesonderte vertragliche Regelungen für Flächen formuliert sind, die auch in den Geltungsbereich des M VaB fallen: Verkehrsflächen außerhalb von Autobahnen mit einer maximalen Größe von etwa 10.000 m², die nach den RStO 12/24 dimensioniert wurden. Für diese Flächenkategorie wurde in den ZTV Beton-StB ein gesondertes Beurteilungsregime formuliert, das die fertige Leistung weiterhin über die Druckfestigkeit beurteilt, jedoch nicht an Bohrkernen aus dem Bauwerk prüft, sondern durch die schonendere Entnahme von Betonwürfeln bei der Herstellung. Den baulichen Gegebenheiten dieser kleineren Flächen Rechnung tragend wird bei Prüfung und Probenahme eine deutlich engere Prüfdichte an Frisch- und Festbeton gefordert. Die so entstehende Übersicht über die in Teilflächen, wie z. B. Betonierabschnitten, erreichte Druckfestigkeit weist damit ein erheblich dichteres Prüfraster auf, als es die bisherigen Regelungen der ZTV Beton-StB gefordert haben. Die Festlegungen zu Art und Umfang der Prüfungen an Frisch- und Festbeton wird zukünftig in den ZTV Beton-StB und in den Merkblättern gleichlautend dargestellt sein.

Um die beiden Regelwerkslinien inhaltlich möglichst miteinander zu verschränken, musste die Bearbeitung des M VaB für einige Zeit pausieren und die Erarbeitung und Entscheidung inhaltlicher Aussagen in den ZTV/TL Beton-StB abwarten. Nachdem diese Inhalte nun feststehen, kann im Laufe dieses Jahres auch die Bearbeitung des M VaB, Teil 1 und 2, fortgeführt und voraussichtlich abgeschlossen werden. Obwohl beide Merkblattteile in der neuen Ausgabe zusammengeführt werden, soll die Nummerierung zur besseren Wiedererkennung durch den Anwender beibehalten werden.

Mit der Überarbeitung der Hauptregelwerke ZTV/TL Beton-StB wurde die Betonbauweise insgesamt auf eine völlig neue Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstufe gestellt. Mit der inhaltlichen Abstimmung der Bauregeln für die Autobahn und für die Flächen außerhalb dieses Bereichs wird in Kürze eine äußerst breit gezogene Ebene miteinander abgestimmter Vertrags- und Bauregeln für alle Flächentypen verfügbar sein. Das M VaB kann durch den informativen Charakter eines Merkblatts die Planung und Ausführung bis in Detailfragen hinein unterstützen, während die vertragsfesten Regelungen von ZTV/TL Beton-StB diesen Anwendungsbereich bereits mit festen, durch die Verfasser von Bauverträgen eindeutig ansprechbaren Regeln hinterlegt, die im Gegensatz zur bisherigen Situation widerspruchsfreie vertragliche Vorgaben ergeben.