BG Bau

Arbeitsschutz auf Baustellen im Winter zuverlässig gewährleisten

Eisige Temperaturen, rutschige Flächen und schlechte Sichtverhältnisse stellen im Winter besondere Herausforderungen für den Arbeitsschutz auf Baustellen dar. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) betont die Notwendigkeit, Gefährdungen zu minimieren, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die winterlichen Bedingungen auf Baustellen erfordern eine Anpassung der Arbeitsbedingungen, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Kälte, Schnee und Dunkelheit können nicht nur die Unfallgefahr erhöhen, sondern auch die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beeinträchtigen. Die BG BAU hebt hervor, dass Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam Maßnahmen ergreifen müssen, um die Arbeitsbedingungen den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Dazu gehören klare Abläufe, geeignete Schutzausrüstung und regelmäßige Aufwärmzeiten.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Unfall- und Gesundheitsgefahren ermittelt und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen u. a.:

  • Ausreichende Beleuchtung: Gem. der Technischen Regel für Arbeitsstätten „ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung“ benötigen Verkehrswege eine Helligkeit von mindestens 20 Lux und Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux.
  • Sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze: Wege auf die Baustelle und zum Arbeitsplatz sind regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf von Schnee, Matsch und Verunreinigungen zu befreien. Verkehrswege sind zu entwässern und zu befestigen, bspw. mit Schotter oder rutschhemmenden Matten.
  • Warme Pausenräume und Toiletten: Beheizte Aufenthaltsräume bieten die Möglichkeit, die Kleidung zu wechseln, zu trocknen und aufzubewahren und sich zwischendurch aufzuwärmen. Gem. Technischer Regel für Arbeitsstätten „ASR A3.5 Raumtemperatur“ sind für Pausenräume und Toiletten 21 °C erforderlich.
  • Angepasstes Arbeiten: An besonders kalten Tagen sollten bewegungsarme Tätigkeiten oder Arbeiten in Zwangshaltung vermieden werden. Beschäftigte sollten sich bei Arbeiten im Freien abwechseln oder Tätigkeiten in wärmere Bereiche verlegen.
  • Witterungsangepasste Bekleidung: Sie bietet Schutz vor Kälte, Wind und Nässe. Neben Jacken, Hosen, Winterschuhen, Mützen und Handschuhen kann auch Thermounterwäsche sinnvoll sein. Hier kommt die „DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention“ der Arbeitgeber zur Anwendung.
  • Fahrzeuge winterfit machen: Dazu gehören Winterreifen mit ausreichendem Profil, Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser sowie Eiskratzer und Schneebesen im Fahrzeug. In bergigen Regionen ist zusätzlich der Einsatz von Schneeketten ratsam.

Die seit August verfügbare Technische Regel für Arbeitsstätten „ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ unterstützt Arbeitgeber dabei, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch Witterungseinflüsse systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Die zeitgleich vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) veröffentlichte Empfehlung zur Beurteilung der Gefährdungen durch Kälte enthält zahlreiche praktische Maßnahmen, mit denen Tätigkeiten unter freiem Himmel im Winter sicherer werden.

Weitere Informationen
BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
D-10719 Berlin
www.bgbau.de