Brücken- und Infrastrukturbau
Deutschland braucht dringend gute Infrastruktur. Doch die Umsetzung lief lange zu langsam: 7 Jahre und mehr für einfache Radwege und bis zu 20 Jahre von der Planung bis zur Inbetriebnahme von Schienentrassen. Ein führender Standort wie Deutschland kann sich das nicht leisten. Wir müssen schneller werden: beim Planen, Genehmigen und Bauen, sagt Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.
Neuer Gesetzesentwurf im Kabinett beschlossen
In Zukunft können in Deutschland viele Verkehrsprojekte wesentlich schneller als zuvor umgesetzt werden. Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes) leistet hierfür einen wichtigen Beitrag. Es wurde am 3. Mai 2023 vom Bundeskabinett angenommen und am 20. Oktober 2023 von Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 24. November mit dem Entwurf befassen.
Schiene und Straße profitieren besonders
Ein besonderer Aspekt des Gesetzes ist, dass er für ausgewählte Schienen- und Straßenprojekte ein überragendes öffentliches Interesse festlegt. Die Schienenprojekte sind allesamt im Bedarfsplan in den Kategorien „Vordringlicher Bedarf“ oder „fest disponiert“ eingestuft. Bei Straßenprojekten handelt es sich um ausgewählte Engpassbeseitigungen bereits bestehender Autobahnen. Ein Überblick findet sich hier. Auch für die Errichtung und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur wird ein überragendes öffentliches Interesse festgelegt.
Brücken fit machen für die Zukunft
Marode Brücken können durch das neue Gesetz deutlich schneller saniert oder ersetzt werden. Es wird außerdem möglich sein, Brücken früher für zukünftige Verkehrsbedarfe auszubauen. Wenn zum Beispiel die Sanierung einer vierspurigen Brücke ansteht, und man weiß, dass in absehbarer Zeit die Strecke davor und dahinter sechsspurig ausgebaut werden soll, dann kann man für die Zukunft genehmigungsfrei vorbauen.
Zudem sollen der Bau von Radwegen an Bundesstraßen von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung freigestellt, die Digitalisierung des Planfeststellungsverfahrens (Straße, Schiene und Wasserstraße) vorangetrieben, z. B. durch Online-Veröffentlichungen und die Durchführung von Beteiligungsschritten online, sowie die Errichtung und der Betrieb von Schnellladeinfrastruktur in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
D-10115 Berlin
www.bmdv.bund.de