Brücken- und Infrastrukturbau

Festpreise passen nicht mehr in volatile Zeiten

Ein Kommentar von M. Eng. Daniel Jonas, Geschäftsführer, BVMB:

„Die Bauwirtschaft steht erneut unter Druck. Der aktuelle Preisschock bei Bitumen zeigt exemplarisch, was längst ein strukturelles Problem des gesamten Bauens ist: Bauunternehmen kalkulieren langfristige Projekte unter unsicheren Marktbedingungen, bleiben aber überwiegend an starre Festpreise gebunden. Während Hersteller und Lieferanten kurzfristig auf veränderte Rohstoff-, Energie- und Transportkosten reagieren können, tragen ausführende Unternehmen die Risiken häufig allein.

Das ist kein Einzelfall mehr. Corona, der Ukraine-Krieg und die jüngsten geopolitischen Verwerfungen haben deutlich gemacht, dass extreme Preisschwankungen längst zur Realität globaler Lieferketten gehören. Betroffen sind nicht nur einzelne Baustoffe wie Bitumen oder Stahl, sondern zunehmend auch Energie-, Lohn-, Geräte- und weitere Beschaffungskosten. Die bestehende Stoffpreisgleitklausel in den Vergabehandbüchern des Bundes greift zu eng und kommt aufgrund hoher Anwendungshürden in der Praxis nur in Ausnahmefällen zur Anwendung. 

Die Folgen sind absehbar: höhere Risikozuschläge, weniger Wettbewerb, Zurückhaltung bei Angeboten, Projektverzögerungen und am Ende steigende Baukosten. Gerade die Infrastrukturprojekte, die Deutschland dringend benötigt, geraten dadurch zunehmend unter Druck. 

Deshalb muss Preisanpassung im Bau grundlegend neu gedacht werden. Notwendig sind einfache, transparente und vor allem permanent anwendbare Mechanismen, die nicht nur einzelne Stoffe, sondern die wesentlichen Kostenbestandteile des Bauens abbilden: Material, Lohn und Gerät. Preisgleitung darf nicht länger nur als Kriseninstrument verstanden werden, sondern muss permanenter Bestandteil moderner Bauverträge werden.

Flexible Preisanpassungsmechanismen sind in vielen Branchen längst Standard. Andere europäische Länder sind auch im Bauwesen deutlich weiter. Die Regelung in Österreich zeigt bspw., dass permanente Preisanpassungsklauseln eine preisstabilisierende Wirkung entfalten und wirtschaftlichere Angebote ermöglichen. Genau darin liegt der entscheidende Vorteil: Eine moderne Preisgleitung ist kein Sondervorteil für Bauunternehmen, sondern ein Instrument fairer Risikoteilung, von dem auch die Auftraggeber profitieren. Sie stärkt den Wettbewerb, erhöht die Angebotsbereitschaft und verbessert die Planbarkeit langfristiger Infrastrukturprojekte.

Die fachliche Grundlage für eine Weiterentwicklung liegt seit Jahren auf dem Tisch. Bereits nach der Evaluierung der aktuellen Stoffpreisgleitklausel im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde eine erneute Befassung der früheren interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Verbände angekündigt. Hinzu kommen umfangreiche Praxiserfahrungen aus den vergangenen Krisenjahren, in denen die Bauwirtschaft erstmals intensiv praktische Erfahrungen mit Preisgleitmechanismen sammeln konnte. Flankierend wurde nach Abschluss des Forschungsvorhabens das Thema bereits 2022 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von BVMB, DB AG, Autobahn GmbH, Ministerien und weiteren Verbänden zu Preisanpassungsregelungen in längerfristigen Bauverträgen unter Einbeziehung der Modelle aus Österreich und der Schweiz vertieft diskutiert. Das notwendige Wissen und die praktischen Erfahrungen liegen also vor – sie müssen jetzt genutzt werden, um den begonnenen Prozess wieder aufzunehmen. Nicht erst als Reaktion auf den nächsten Krisenfall, sondern als dauerhafte Reform moderner Bauvertragsgestaltung.

Die Forderung der BVMB ist klar: Preisanpassungsmechanismen müssen praxistauglicher, breiter und permanent in Bauverträgen verankert werden. Nicht als Ausnahme, sondern als Regelfall. Wer Infrastruktur verlässlich und wirtschaftlich bauen will, muss auch die Vertragsgrundlagen an die Realität volatiler Märkte anpassen.“

Weitere Informationen
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB)
D-53227 Bonn
www.bvmb.de