Brücken- und Infrastrukturbau

Bund plant grundlegende Reform der Autobahnfinanzierung

Die Bundesregierung will die Finanzierung der Autobahn GmbH neu aufstellen und damit langfristig mehr Planungssicherheit für den Straßenbau schaffen. Künftig soll die Gesellschaft selbst Kredite aufnehmen und privates Kapital für Infrastrukturinvestitionen mobilisieren können. Parallel dazu sieht der Bundeshaushalt 2027 Ausgaben von 10,69 Mrd. € für die Bundesfernstraßen vor.

Bundesverkehrs- und Bundesfinanzministerium haben sich auf einen Gesetzentwurf verständigt, der die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ermöglichen soll. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger kündigte während der Haushaltsberatungen am 8.9.2026 an, dass die Ressortabstimmung zeitnah beginnen und der Entwurf noch im Herbst vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Ziel ist es, die Finanzierung der Autobahnen stärker von den jährlichen Haushaltsverhandlungen zu entkoppeln. Die Gesellschaft soll ein eigenes, langfristig planbares Budget erhalten, aus dem Erhaltung, Planung, Betriebsdienst sowie Neu- und Ausbaumaßnahmen finanziert werden können. Nach den bisherigen Plänen soll sie dafür künftig auch eigene Einnahmen aus der Lkw-Maut erhalten. Diese sollen die Grundlage für die Aufnahme von Krediten bilden. Darüber hinaus will der Bund privates Eigen- und Fremdkapital einbeziehen und öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) stärker nutzen.

Bundesfernstraßen: Investitionsmittel steigen leicht
Der Haushaltsentwurf 2027 sieht für die Bundesfernstraßen insgesamt 10,69 Mrd. € vor. Gegenüber dem laufenden Jahr mit 10,81 Mrd. € entspricht dies einem Rückgang um rund 120 Mio. €. Die Mittel für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb steigen dagegen leicht von 9,49 auf 9,57 Mrd. €.

Für Investitionen sind 4,36 Mrd. € eingeplant, nach 4,26 Mrd. € im Jahr 2026. Weitere rund 2,04 Mrd. € entfallen auf Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung. Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen stehen ca. 903 Mio. € und für deren Erhaltung ca. 930 Mio. € zur Verfügung.

Ergänzt wird der reguläre Verkehrsetat durch das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Daraus sollen 2027 insgesamt 17,72 Mrd. € in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Im laufenden Jahr sind es noch ca. 22 Mrd. €. Bis 2030 stellt die Bundesregierung nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums insgesamt ca. 170 Mrd. € für Verkehrsinvestitionen in Aussicht.

Mehr Planungssicherheit für die Bauwirtschaft?
Mit der geplanten Reform reagiert die Bundesregierung auf den hohen Investitionsbedarf im Bundesfernstraßennetz. Insbesondere die Modernisierung von Brücken und die Erhaltung bestehender Autobahnen erfordern eine kontinuierliche Finanzierung über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Ein eigenständiges Finanzierungsmodell könnte dazu beitragen, Bauprogramme verlässlicher umzusetzen und Auftragsschwankungen zu reduzieren.

Für Straßenbauunternehmen, Ingenieurbüros und die Baustoffindustrie wäre eine langfristig gesicherte Auftragslage insbesondere mit Blick auf Investitionen in Personal, Maschinen und Produktionskapazitäten von Bedeutung.

Ob die Reform tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führt, hängt allerdings von ihrer konkreten Ausgestaltung ab. Entscheidend wird sein, in welchem Umfang die Autobahn GmbH Kredite aufnehmen darf, welche Einnahmen ihr dauerhaft zur Verfügung stehen und wie sich die neue Finanzierung auf die bisherigen Haushaltsmittel auswirkt.

Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Die parlamentarische Beratung und die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungsregeln stehen aus.

Weitere Informationen 
Bundesministerium für Verkehr
D-10115 Berlin
www.bmv.de