Cannabis-Gesetz

Es bedarf klarer Regeln gegen Cannabis im Straßenverkehr

Das am 21. Februar 2024 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags beschlossene Cannabis-Gesetz wurde bereits vor der Abstimmung vom Präsidenten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) Manfred Wirsch hinsichtlich der vorgelegten Regelungen zu Cannabis im Straßenverkehr kritisiert:

„Der vorliegende Entwurf der Ampelregierung kann den Umgang mit Cannabis-Fahrten im Straßenverkehr nicht regeln. Bereits vor eineinhalb Jahren haben wir haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesverkehrsministerium darauf hingewiesen, dass eine bloße Übertragung der Regelungen zum Alkohol auf Cannabis nicht funktioniert. In der Woche vor der Abstimmung im Bundestag warten wir vergeblich auf belastbare Regelungen, um Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis zu verhindern.”

In den vergangenen Wochen kursierte sogar ein Entwurf, in dem Übertretungen des bislang noch gar nicht festgelegten Grenzwerts erst beim zweiten Verstoß eine Überprüfung der Fahreignung zur Folge hätten. Für Wirsch wurde so das absolut falsche Signal gesendet: Man habe einen Freischuss, bekifft Auto fahren zu können. Den Cannabis-Konsumenten muss aus seiner Sicht unmissverständlich klar gemacht werden, dass eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt ist! Bei eindeutig drogenbeeinflussten Verkehrsteilnehmern muss die Fahreignung überprüft werden, bevor sie jemanden verletzen oder töten können. Der Bundesverkehrsminister hätte laut Wirsch daher einen fachlich belastbaren Entwurf des Cannabis-Gesetzes vorlegen sollen, bevor der Bundestag am Freitag, den 23. Februar, abstimmt.

Vergessen wurde bislang auch ein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfänger sowie für das Führen von Gefahrguttransporten. Diese Regelung ist einfacher: Eine Nulltoleranz lässt sich leicht festlegen. Und im Sinne der Verkehrssicherheit sollte sie eigentlich für alle Altersgruppen gelten, bei Cannabis und bei Alkohol: Wer kifft, fährt nicht. Und wer trinkt, fährt auch nicht.

Noch können jedoch entsprechende Änderungen hinsichtlich der künftigen Vorschriften für den zulässigen THC-Grenzwert im Straßenverkehr in einem separaten Gesetz eingearbeitet werden, denn bis Ende März 2024 sollen diese erst von einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen werden, die vom Bundesverkehrsministerium eingesetzt wird.

Der DVR und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) werden zudem in diesem Jahr mit einer bundesweiten Kampagne über die Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr informieren und aufklären.

Weiterführende Informationen
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.
D-10117 Berlin
www.dvr.de