Deutscher Verkehrsgerichtstag

Den 62. Verkehrsgerichtstag eröffnet Prof. Dr. Stephan Harbarth

Der 62. Verkehrsgerichtstag findet vom 24. bis 26. Januar 2024 in Goslar statt.

Offiziell eröffnet wird der Verkehrsgerichtstag am 25. Januar 2024 mit einem Plenarvortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth. In acht Arbeitskreisen werden aktuelle Themen aus dem Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht diskutiert, u. a. auch eine mögliche Reform der Unfallflucht. Im Bereich des Zivilrechts stehen Fragen zum sog. „Haushaltsführungsschaden“ sowie zu Schadensgutachten auf dem Programm. Besonderes Interesse bei Juristen, Verkehrsmedizinern und Verkehrspsychologen dürfte der Arbeitskreis III „Fahreignungsgutachten und ihre Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde“ hervorrufen.

In der Geschäftsstelle sind, wenige Wochen nach Freischaltung der Anmeldung, bereits mehr als 1.000 Anmeldungen für den Verkehrsgerichtstag 2024 eingegangen.

Für Prof. Dr. Staudinger, Präsident des Verkehrsgerichtstages, zeige diese hohe Anmeldezahl in so kurzer Zeit, dass es wieder gelungen ist, ein attraktives Programm mit interessanten und aktuellen Themen zusammenzustellen. Dabei seien vor allem die zivilrechtlichen Arbeitskreise auf großes Interesse gestoßen.

Unter der Bezeichnung „VGT+“ wird erstmals eine weitere Fortbildungsveranstaltung am Mittwochnachmittag (24. Januar 2024) angeboten: Dr. Markus Wessel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle, und Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau, referieren zu Haftungs- und Abrechnungsproblemen bei Verkehrsunfällen von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern.

Die Einzelheiten des Programms und die Kurzfassungen der Arbeitskreise lassen sich auf der Homepage www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de abrufen. Dort können sich auch ab sofort Pressevertreter akkreditieren.

Weitere Informationen
Deutscher Verkehrsgerichtstag
D-22607 Hamburg
www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de