Fahreignung

Cannabiskonsum wird legalisiert – aber nicht im Straßenverkehr

Zur Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April sagt Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR):

„Auch ab dem 1. April 2024 gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht. Der Konsum von Cannabis ist zwar erlaubt, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis dagegen nicht. Und bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswid­rigkeit vor. Dann droht mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einer Drogenfahrt mit Fahrauffälligkeiten und Aus­fallerscheinungen ist das Strafmaß größer. Man kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate und mindestens zwei Punk­ten rechnen. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bzw. ein medizinisches Gutachten kann angeordnet werden. Eine Änderung des Grenzwerts wird zwar im Cannabisgesetz angekündigt, muss aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden.“

Der von Manfred Wirsch verfasste Offene Brief an den Bundesverkehrsminister steht online als PDF zur Verfügung.

Weitere Informationen
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.
D-10117 Berlin
www.dvr.de