FGSV

Neu gegründete Arbeitsgremien nehmen Arbeit auf

Zur Durchführung der Aufgaben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) werden für einzelne Fachbereiche Arbeitsgruppen. Im Juni dieses Jahres nahmen drei neue Arbeitsgremien ihre Arbeit auf, die hier kurz vorgestellt werden.

AA 1.9 Planung für und Steuerung von Menschenmengen
Am 9. Juni 2022 kam zum ersten Mal der neue Arbeitsausschuss 1.9 „Planung für und Steuerung von Menschenmengen“ der Arbeitsgruppe „Verkehrsplanung“ mit den interessierten Mitarbeitenden zusammen.

Ziel des neuen FGSV-Arbeitsausschusses für das Management von Menschenmengen ist es, Erfahrungen aus der Praxis zu sammeln und zu dokumentieren, Planungs- und Steuerungskriterien sowie Betriebskonzepte zu erfassen, Lücken zu identifizieren und zu konkretisieren, Forschungsvorhaben zu initiieren und zu begleiten sowie anerkannte Regeln der Technik, Handlungsempfehlungen und Hinweise abzuleiten bzw. weiterzuentwickeln.

AK 3.6.1 Empfehlungen für Markierungen für das automatisierte und vernetzte Fahren
Am 8. Juni 2022 kam zum ersten Mal der neue Arbeitskreis 3.6.1 „Empfehlungen für Markierungen für das automatisierte und vernetzte Fahren“ aus dem Arbeitsausschuss 3.6 „Straßenmarkierungen“ zusammen.

Gestützt auf das laufende FE-Projekt „Analyse von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die maschinelle Detektion von Fahrbahnmarkierungen“ (03.0581/2019/ERB) sollen mit den Hinweisen verfügbare Kenntnisse zusammengestellt, konsolidiert und für Straßeninfrastrukturbetreiber anwendbar gemacht werden. Zudem sollen u. a. Empfehlungen für die Berücksichtigung möglicher Anforderungen aus dem AVF im FGSV-Regelwerk für Fahrbahnmarkierungen (u. a. ZTV M) gegeben werden. Auch sollen geeignete Maßnahmen für Markierungen zur Unterstützung des AVF unter besonderer Berücksichtigung straßenseitiger Limitationen aufgezeigt werden.

AK 3.6.5 Hinweise für die Ausführung von profilierten Markierungen
Am 23. Juni 2022 kam zum ersten Mal der neue Arbeitskreis 3.6.5 „Hinweise für die Ausführung von profilierten Markierungen“ aus dem Arbeitsausschuss 3.6 „Straßenmarkierungen“ zusammen.

Gegenstand des neuen Arbeitskreises sind profilierte Markierungssysteme gemäß Abschnitt 3.7.3 der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M 13) mit regelmäßig angeordneten, erhabenen Profilen, welche bis zu 7 mm über die Fahrbahnoberfläche reichen können.

Weitere Informationen
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV)
D-50676 Köln
www.fgsv.de