FSV
Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) ist maßgeblich für die Standardisierung im Tiefbau, in Straßen- und Brückenbau, Tunnelbau, Siedlungswasserbau, Flussbau, Eisenbahnoberbau und Landschaftsbau verantwortlich. In der neuesten Ausgabe der „Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)" in der Version 7, November 2024, wurde das RVS-Arbeitspapier Nr. 38 berücksichtigt, welches einen Leitfaden zur Erstellung von nachhaltigen, recyclinggerechten Ausschreibungen beinhaltet.
Damit ökologisch vorteilhafte Regelungen der LB-VI verstärkt zur Anwendung kommen, wurde erkannt, dass ein Leitfaden helfen kann. Das RVS-Arbeitspapier Nr. 38 stellt einen solchen „Leitfaden für die nachhaltige, recyclinggerechte Ausschreibung mit der LB-VI“ dar. Als ökologisch vorteilhaft gilt es bspw., Ressourcen zu sparen und Materialien im Kreislauf zu nutzen. Rückgebaute Bauteile aus Beton oder Asphalt können wiederverwertet werden, die Natur wird weniger für neue Baustoffe beansprucht. Die Regelungen im Arbeitspapier können bei Projekten angewandt werden, bei deren Verwendung die ausgeschriebenen Bauvorhaben ein erhöhtes Maß an ökologischer Nachhaltigkeit aufweisen sollen.
Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) regelt die Verfahren zur Beschaffung von Leistungen im öffentlichen Bereich, wobei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge betroffen sind. §§ 103–105 BVergG 2018 beschreiben Arten und Grundsätze der Leistungsbeschreibungen (LB) zur Anwendung in Vergabeverfahren der öffentlichen Auftraggeber. Dabei fordert der Gesetzgeber die ausschreibenden Stellen auf, in standardisierten Werken beschriebene Leistungen anzuwenden. Dabei sind standardisierte LB und ebenso zugrunde liegende Normen und Regelwerke wie die Richtlinien für das Straßenwesen (RVS) gemeint.
Für die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses mit konstruktiven Leistungsbeschreibungen hat die Anwendung von standardisierten LB zwei Vorteile. Einerseits sind alle LB im breiten Konsens vieler Auftraggeber und Auftragnehmer entstanden, wodurch eine qualitativ hohe Kenntnis der zu erbringenden Leistungen besteht. Andererseits kann die Erstellung des Leistungsverzeichnisses beschleunigt werden, da die Beschreibung der Leistungen nicht immer aufs Neue geschrieben werden muss. Die im Gesetz erwähnten technischen Spezifikationen, die bei konstruktiven LB enthalten sein sollen, sind durch Normen und Richtlinien abgedeckt. Einige technische Spezifikationen werden durch Regelpläne zusätzlich ergänzt.
Zu den Vorgaben im Bundesvergabegesetz wurde über einen Erlass des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Anwendung der LB-VI Version 7 im Bereich der Bundesstraßen als verbindlich erklärt.
Weitere Informationen
Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr
A-1040 Wien
www.fsv.at