Lärmschutz
Probleme bei der Materialbeschaffung, unbrauchbare Preisgleitungen, Stornierungen geplanter Vergaben und trübe Aussichten zur neuen ZTV Lsw plagen aktuell den Lärmschutzbau. Zu Beginn der Corona-Krise blieben die Bautätigkeiten im Lärmschutzbau sowohl an der Straße als auch an der Schiene davon nahezu unbeeindruckt. Pandemiebedingte Bauablaufstörungen waren wohl eher die Ausnahme als die Regel.
Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Johannink
Geschäftsführer
DVLV – Deutscher Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e. V.
D-53113 Bonn
www.dvlv.eu
Probleme bei der Materialbeschaffung, unbrauchbare Preisgleitungen, Stornierungen geplanter Vergaben und trübe Aussichten zur neuen ZTV Lsw plagen aktuell den Lärmschutzbau. Zu Beginn der Corona-Krise blieben die Bautätigkeiten im Lärmschutzbau sowohl an der Straße als auch an der Schiene davon nahezu unbeeindruckt. Pandemiebedingte Bauablaufstörungen waren wohl eher die Ausnahme als die Regel.
Im Zuge der Entwicklung der noch andauernden Pandemie veränderten sich z. T. auch für Baumaterialien die Preise drastisch. Auch wenn die Corona-Pandemie die Zulieferindustrien gebremst hat, ist sie sicherlich nicht der Hauptgrund für die entstandenen Probleme. Die weltweit extrem gestiegene Nachfrage, Umweltkatastrophen und Havarien als auch Spekulationen und gegenseitiges „Ausbooten“ um den Kampf von Baumaterialien können als Mitverursacher ausgemacht werden.
Und jetzt auch noch ein Krieg in Osteuropa, nur rund 1.800 km von uns entfernt.
Als Folge davon steigen nochmals die Energiepreise in ungeahnte, nicht mehr abschätzbare Höhen. Die Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe für den Lärmschutzbau wie Roheisen, Aluminium, Stahl, Stahllegierungen und Stahlrohre sind z. T. dadurch stark eingeschränkt. Wir müssen davon ausgehen, dass die beiderseitigen Sanktionen die ohnehin angespannte Verfügbarkeit und Lieferfähigkeit als auch die Preissituation von Baustoffen nochmals deutlich und sehr schnell negativ beeinflussen werden. Einzelne Produktionsbetriebe nehmen kaum noch Aufträge an, da sie selbst wenig bzw. kein Vormaterial mehr bekommen.
Dabei trifft es in erster Linie nicht nur die Ersteller der Lärmschutzwände vor Ort, sondern insbesondere die letzten im Bunde der Baubeteiligten, die Materiallieferanten und Elementehersteller. Diese müssen derzeit hohe Verluste hinnehmen, da Angebote und Vergaben bereits längere Zeit zurückliegen, Ausführungen und damit einhergehende konkrete Bestellungen verschoben oder auch verzögert wurden. Die finanzielle Diskrepanz zwischen den zurückliegenden Angebotskalkulationen und aktueller Bestellungen reißt beträchtliche Lücken in die Budgets aller baubeteiligten Unternehmen.
Helfen Preisgleitklauseln wirklich weiter?
Diese sogenannten Preisvorbehalte in den Angeboten und den späteren Bauverträgen sollen größere Schwankungen auf die Preisfaktoren bei längeren Vertragslaufzeiten abfangen, da diese mit den üblichen Wagniszuschlägen in den Angebotskalkulationen nicht mehr erfasst sind.
Die Gleitklauselregelungen zu den Preisvorbehalten sind allerdings nur für den Fall entwickelt und aufgestellt worden, dass unter normalen Umständen sich die Preise bei längerer Vertragslaufzeit verändern.
Als diese Regelungen überlegt wurden, hatten die Verfasser weder pandemische Ursachen noch Umweltkatastrophen oder gar einen Krieg im Blick.
Es braucht jetzt pragmatische und baubetrieblich akzeptable Wege, die der derzeitigen Situation am Bau wirklich Rechnung tragen, dem Entgegenwirken und das auch bei bereits bestehenden Aufträgen!
„Gleitklauselkrücken“ aus den Vergabehandbüchern öffentlicher Auftraggeber helfen hier – insbesondere im Lärmschutzbau – nicht weiter!
Dieses liegt in erster Linie daran, dass die zeitlichen Vorgaben zur vertraglichen Laufzeit, der relevante Zeitpunkt für die Stoffpreisfeststellung, der Stoffkostenanteil des erteilten Auftrags sowie sogenannte Bagatellgrenzen und die Selbstbeteiligungen als auch das Abrechnungsprozedere an sich – aufgrund der Kostenstruktur im Lärmschutzbau – kaum zu einer merklichen und ausgleichenden Preisanpassung führt, die nicht nur den Unternehmern vor Ort, sondern vorwiegend deren Zulieferer zugutekommen würden.
Lösungsvorschlag
Die Praxis ist sich einig, dass auch das juristisch handwerklich schlecht gemachte Bauvertragsrecht im BGB hier faktisch nicht weiterhelfen kann, da die dort verankerten Vergütungsanpassungsregelungen nur Hürden anstatt Brücken bauen.
Der DVLV e. V. ist bereit mitzuhelfen Lösungen zu entwickeln, um vornehmlich dem drohenden Dilemma in der Lärmschutzbranche entgegenwirken zu können. Wenn generelle Regelungen versagen, können hier nur objektspezifische und individuelle Lösungen helfen. Für einen gewissen Zeitraum könnten die derzeitigen preislichen Auswirkungen z. B. über den Weg einer Vergütungsanpassung in Analogie nach § 2 Abs. 5 VOB/B erfolgen.
Die Formel der Vergleichsrechnung lautet demnach:
EP neu = EP alt + Mehrkosten – Minderkosten
Dabei hat der Unternehmer seinen Preis der Ursprungsposition aufzugliedern und die jeweiligen Mehr-/Minderkosten mithilfe der Unterlagen seiner Lieferanten glaubhaft darzulegen. Damit das Procedere nicht als „Freifahrtschein“ missbraucht wird, sollten auch hier gewisse Risikoanteile beim Auftragnehmer verbleiben. Diese könnten wie bei einer Störung der Geschäftsgrundlage ca. 20 % Eigenanteil der neuen Materialkosten sein.
Die angepasste Formel der Vergleichsrechnung lautet demnach:
EP neu = EP alt + (Mehrkosten – Minderkosten) x 0,8
Die kalkulatorischen Zuschläge sollten, wie im Nachtragswesen auch, für derartige Fälle vergütet werden, damit das vertragsimmanente Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung wieder hergestellt ist.
Es gilt der in § 7 Abs. 3 VOB/A formulierte Grundsatz: „Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung ist zu beachten, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden darf für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf Preise und Fristen er im Vorfeld nicht einschätzen kann.“
Vor diesem Hintergrund sollten die ausschreibenden Stellen – unabhängig davon, ob sie der VOB/A unterliegen oder auch nicht – entscheiden, ob man ohne Rücksicht auf die besondere Lage und deren möglichen Folgen so weiter machen möchte wie bisher.
Als Bieter um einen Auftrag kann man derzeit nur mit einem hohen und kaum abschätzbaren Zuschlag für das zu kalkulierende Wagnis ins Rennen gehen.
Als Folge davon werden die Baupreise explodieren und die Vergaben wegen schwerwiegender Gründe aufgehoben und damit die Bauwirtschaft im Bereich unserer lebenswichtigen Infrastruktur unvorhersehbar und dauerhaft geschädigt.
Wie verlässlich sind Haushaltsplanungen des Bundes?
Als wären das noch nicht genug Probleme, so haben die Verbandsmitglieder im vergangenen Jahr erfahren müssen, dass es scheinbar auch keinen endgültigen Verlass mehr auf haushälterische Planungen des Bundes gibt.
Das große Lärmsanierungsprogramm, bei dem die DB AG an der Schiene sich das Ziel gesetzt hat, bis Ende 2030 die Hälfte der insgesamt lärmbelasteten Strecken durch Lärmschutzmaßnahmen zu entlasten, droht zu scheitern. Im vergangenen Jahr hat sie 16 fertig geplante und z. T. auch schon ausgeschriebene Baumaßnahmen aus dem Programm der Lärmsanierung wegen „fehlender Baufreigaben in finanzieller Hinsicht“ durch den Bund stoppen müssen und damit für lange Zeit vom Gleis genommen. Die eingeplanten Haushaltsmittel im Jahr 2021 in Höhe von 120 Mio. €
wurden damit ohne Rücksicht auf die Unternehmen und deren Beschäftigte auf unter 60 Mio. € gekürzt.
Die Kassen sind leer
Neben den rein wirtschaftlichen Schäden gehen damit auch eine Reihe von Organisationsschäden und letztendlich auch die weiterhin unverminderte krankmachende Lärmbelastung bei den Anrainern einher.
Für das Jahr 2020 hatte der Bund noch 204 Mio. € (65 Mio. € Straße und 139 Mio. € Schiene) für den Lärmsanierungsbereich eingeplant. Damit beträgt das Bauvolumen an der Schiene im Jahr 2021 nur noch rd. 43 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2020.
Wie geht es jetzt weiter?
Um die ausgegebenen propagierten Ziele im Lärmschutz in Deutschland zu erreichen, hat die Branche enorme Anstrengungen unternommen und ihre Kapazitäten daraufhin ausgerichtet. Der DVLV erwartet von der neuen Bundesregierung, dass auch sie sich klar zum Lärmschutz bekennt, die Haushaltsansätze den Gegebenheiten deutlich nach oben anpasst und ein verlässlicher und zuverlässiger Partner sein wird.
Was kann jetzt noch Schlimmes kommen?
Die „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen“ (ZTV-Lsw) deren letzte Fassung aus dem Jahre 2006 stammt, steht nach anderthalb Jahrzehnten endlich zur Überarbeitung an und kurz vor Ihrer Einführung.
Als Lärmschutzverband hat der DVLV sich auftragsgemäß mit dem Entwurf auseinandergesetzt und zunächst festgestellt, dass es gegenüber der alten Fassung einige Verbesserungen gegeben hat. Allerdings führt ein existentieller Punkt zu den „stark reflexionsmindernden“ Ausführungen und den veränderten Messmethoden sowie deren mathematische Auswertung mit entsprechenden Unsicherheitswerten und Rundungsregelungen dazu, dass voraussichtlich nur sehr wenige Lärmschutzelementhersteller die geforderten Ergebnisse erzielen werden und sich demnach im Lärmschutzbau letztendlich nur noch wenige vereinzelte Anbieter auf dem Markt finden werden.
Mit derartigen neuen Regelungen würde man indirekt deutlich höhere Kennwerte als „Quasi-Standard“ einführen, ohne einen wirklichen akustischen Mehrwert für die Anrainer zu erreichen. Die Hersteller von Lärmschutzelementen wären gezwungen – sofern sie sich noch auf dem überschaubaren und recht anspruchsvollen Markt des Lärmschutzbaus beteiligen wollen – in einem langwierigen und kostenintensiven Prozess neue Elemente zu entwickeln und prüfen zu lassen. Ab welchem Zeitpunkt derartige neue Elemente verfügbar sein würden, dürfte in den Sternen stehen. Man kann davon ausgehen, dass bei der Einführung dieser „Wunschvorstellungen“ einige Bauweisen und eine Reihe von Anbietern sich gänzlich vom Lärmschutzmarkt lossagen werden.
Natürlich steht auch der DVLV für eine sukzessive technisch notwendige und sinnvolle Weiterentwicklung im Lärmschutzbau. Dieses hat die Branche auch unter Beweis gestellt, indem man aus Fehlern der Vergangenheit gelernt hat und große zeitliche und finanzielle Investitionen in die Entwicklung neuer und dauerhafter Elemente und Bauweisen getätigt hat.
Wie sind die Aussichten?
Wohl eher stürmisch und trübe!
Der DVLV ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die sich um die Entwicklung, Planung und Installation von Lärmschutzanlagen kümmern. Erklärtes Ziel und Aufgabe des Verbandes ist es, Kommunikation und Kooperation von Entscheidungsträgern und ausführenden Unternehmen zu optimieren und harmonisieren, Wegbereiter für Innovationen zu sein und als Kompetenznetzwerk zu fungieren. |