Verkehrssicherheit
Alkoholauffälligkeit ist immer noch der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die Zahl der Begutachtungsanlässe dafür sank jedoch 2022, ebenso wie für Betäubungsmittel- und Medikamentenauffälligkeit. Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.
Insgesamt 87.180 MPU gab es im Jahr 2022 – dies sind rund 4 % weniger als im Vorjahr. Dabei betrafen die MPU-Gutachten der 13 aktiven amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) mit rund 36 % am häufigsten Alkohol-Fragestellungen. Es folgen Gutachten zu den Fragestellungen betreffend „Drogen und Medikamente“ mit ebenfalls 36 % und zu „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ mit 17 %.
Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr keine relevanten Veränderungen: Von den 87.180 begutachteten Personen (2021: 90.863) waren 57 % (2021: 57) „geeignet“ und gut 38 % (2021: 38) ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Gute 4 % (2021: 4) erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.
Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann oder eben nicht. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung möglich. Nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen kann dann ggf. die Fahrerlaubnis neu erteilt werden.
Weiterführende Links
Weitere Informationen
Bundesastalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Neuerscheinung
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