Pflaster- und Plattenbeläge
Das Thema Barrierefreiheit nimmt in der öffentlichen Verkehrs- und Freiraumplanung einen immer größeren Stellenwert ein. Schon im Grundgesetz steht geschrieben, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Die von Deutschland ratifizierte UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verlangt den Zugang aller Menschen mit Behinderung zu allen Menschenrechten und Grundfreiheiten. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) sieht vor, dass „bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten“ sind. Je nach Bauvorhaben und Nutzungszweck sind dabei eine Reihe an Regelwerken und Normen zu beachten.
Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum
Grundlage für die Planung, Ausführung und Gestaltung barrierefreier Verkehrs- und Freianlagen im öffentlich zugänglichen Raum ist die bauaufsichtlich eingeführte und im Moment als Entwurf in Überarbeitung befindliche DIN 18040 Teil 3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“. Die Normen DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“, DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ und DIN 32981 „Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)“ beschreiben darüber hinaus, welchen Anforderungen die verwendenden Bauelemente entsprechen müssen.
Die DIN 18040 fordert dabei unter anderem die kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Verkehrs- und Freiflächen, um blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung zu erleichtern, sie vor Hindernissen und Gefahren zu warnen und zu ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben beizutragen. Mit Hilfe taktiler, visueller oder akustischer Bodenindikatoren sollen Funktionsbereiche wie Geh- und Radwege oder Fahrbahnen voneinander abgegrenzt und sichere Überquerungsstellen an Ampeln, Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen geschaffen werden.
Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen
Taktile, visuelle oder akustische Bodenindikatoren nach DIN 32984 stellen einen starken Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag her. So können taktile Bodenindikatoren wie z. B. Rillen- oder Noppenklinker durch den Kontrast zur Umgebung von blinden Menschen mit dem Langstock ertastet werden. Akustische Kontraste entstehen durch den akustischen Unterschied zum umgebenden Belag. Visuelle Bodenindikatoren funktionieren über den Leuchtdichtekontrast (Hell-/Dunkel-Kontrast), der den Leuchtdichteunterschied benachbarter Flächen beschreibt. Kontraste, die ausschließlich durch unterschiedliche Farben entstehen, reichen hier nicht aus, da bei sehbehinderten Menschen die Fähigkeit zur Farbwahrnehmung häufig stark eingeschränkt ist. Sind visuell kontrastierende Bodenindikatoren nach DIN 32975 gefordert, müssen diese einen Leuchtdichtekontrast von ≥ 0,4 aufweisen. Die zweite Anforderung richtet sich an den Reflexionsgrad ρ, der das Verhältnis des reflektierten Lichtstroms zum einfallenden Lichtstrom kennzeichnet. Für die hellere Fläche muss ein Reflexionsgrad von ≥ 0,5 erreicht werden.
Pflasterklinker für barrierefreies Bauen
Pflasterklinker mit ihrer Vielfalt an Formen, Farben und Verlegemustern eignen sich besonders gut, um Flächen optisch ansprechend zu gestalten und zugleich Orientierungs- und Leitsysteme zu schaffen, die den Anforderungen an barrierefreies Bauen entsprechen. Die licht- und farbechten Pflasterklinker bleichen selbst nach jahrzehntelanger UV-Einstrahlung nicht aus, Kontraste bleiben dauerhaft erhalten. Lediglich Verschmutzungen müssen von Zeit zu Zeit entfernt werden. Pflasterklinker können auch als Noppen- oder Rillenklinker produziert werden, die sich als taktile Bodenindikatoren einsetzen lassen. Darüber hinaus sind Pflasterklinkerflächen überdurchschnittlich langlebig und widerstandsfähig. Starke Temperaturschwankungen, Frost oder Schnee machen dem nachhaltigen Naturprodukt ebenso wenig aus wie Tausalze, Säuren, Fette oder Verschmutzung.
Untersuchung der TU Berlin zum Leuchtdichtekontrast von Pflasterklinker
Um sicherzustellen, dass die für barrierefreie Bauvorhaben eingesetzten Pflasterklinker die Anforderungen der DIN 18040 an visuelle Bodenindikatoren erfüllen, hat die Arbeitsgemeinschaft Pflasterklinker e. V. bei der TU Berlin eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Dabei wurde der visuelle Leuchtdichtekontrast K nach Michelson auf der Grundlage der DIN 32984:2020-12 für verschiedene Farbmuster aus dem Sortiment der drei Mitgliedsfirmen ABC Klinker, GIMA Ziegel und Vandersanden Deutschland ermittelt, indem der Bodenindikator (Leitelement) mit dem angrenzenden Bodenbelag verglichen wurde. Für barrierefreie Orientierungs- und Leitsysteme liegt der geforderte Kontrastwert K bei mindestens 0,4, wobei es keine Rolle spielt, ob das Leitelement (Bodenindikator) hell und der angrenzende Bodenbelag dunkel oder umgekehrt mit dunklen Leitelementen und heller Beipflasterung ausgeführt werden soll. Außerdem erfolgte eine Bestimmung des Reflexionsgrads mit Hilfe einer Ulbricht-Kugel gemäß DIN 5036-3:1979-11 bei diffuser Beleuchtung und unter einem Beobachtungswinkel von 45°. Hier ist für die hellere Fläche ein Reflexionsgrad von ≥ 0,5 gefordert. Mit einem Softwaretool können die beteiligten Hersteller nun schnell ermitteln, welche Pflasterklinkerkombinationen den geforderten Leuchtdichtekontrastwert und Reflexionsgrad für visuelle Bodenindikatoren nach DIN 18040 erfüllen.
Ebene und rutschhemmende Pflasterklinkerbeläge
Bodenbeläge aus Pflasterklinker erfüllen je nach Ausführung weitere Anforderungen der DIN 18040 an barrierefreie Verkehrs- und Freiflächen im öffentlichen Raum. So wird hier unter anderem die ebene und erschütterungsarme Oberflächengestaltung von Bewegungsflächen und nutzbaren Gehwegen gefordert, die durch Pflaster- und Pflasterbeläge mindestens nach DIN 18318 erreicht werden kann. Dabei sollten Fasen vermieden und Fugen so schmal wie möglich gestaltet werden.
Barrierefreie Bewegungsflächen und Gehwege im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum müssen zudem hinreichend rutschhemmend sein. Hier wird ein SRT-Wert von > 55 verlangt. Diesen Wert erfüllt die höchste Anforderungsklasse U3 für den Gleit-/Rutschwiderstand der europäischen Pflasterziegelnorm DIN EN 1344, die auch von Original-Pflasterklinker mit dem Qualitätszeichen eingehalten wird. Ausschreibende, Planer und Bauherren sollten die Klasse U3 im Rahmen der Leistungsbeschreibung vorgeben. Bei hochkant zu verlegenden Pflasterklinker ist bereits bei der Bestellung darauf zu achten, dass der deklarierte SRT-Wert für Gleit-/ Rutschwiderstand auch für die Gebrauchsfläche angegeben wird. Die Hersteller bieten hierfür eigens Pflasterklinker mit einer „geschälten“ Gebrauchsfläche an. Pflasterklinker haben während ihrer Lebensdauer einen ausreichenden Gleit-/Rutschwiderstand, vorausgesetzt, dass sie einer üblichen Wartung unterzogen werden und dass sie nicht geschliffen und/oder poliert wurden, um eine glatte Oberfläche herzustellen.
Weitere Informationen
Arbeitsgemeinschaft Pflasterklinker e. V.
D-10117 Berlin
www.pflasterklinker.de
