Pflaster- und Plattenbelägen
Das vergangene Jahr ist gekennzeichnet durch intensive Gremienarbeit zur Erstellung und Überarbeitung des straßenbautechnischen Regelwerks zur Pflasterbauweise. Nachdem in den vorherigen Jahren der Schwerpunkt der Arbeit bei der Darstellung der Bauweisen im Rahmen von Merkblättern zu verschiedenen Teilgebieten lag, war das Jahr 2025 gekennzeichnet von der Überarbeitung der ZTV Pflaster-StB in Verbindung mit den TL Pflaster-StB.
Zentrale Merkblätter zur ungebundenen Pflasterbauweise sind in Bild 1 dargestellt. Zu nennen sind hier die Merkblätter zu Großformatbelägen, zu der lärmarmen Bauweise, zu Randeinfassungen und Rinnen, zur Befestigung von Banketten mit vorgefertigten Elementen und zur baulichen Erhaltung von Pflasterdecken und Plattenbelägen sowie Großformatbelägen. Weiterhin wurde das Merkblatt zur ungebundenen Regelbauweise M FP aktualisiert. Für den Garten- und Landschaftsbaubereich nicht zu vergessen sind die ZTV Wegebau aus dem Jahr 2022 der FLL. Ergänzend zu nennen sind die Überarbeitung des Standardleistungskataloges für den Leistungsbereich 115. Die Gütesicherung von Bettungs- und Fugenmaterialien wurde in die TL G SoB-StB übertragen. Die sich derzeit in Bearbeitung befindenden Regelungen zur ungebundenen Pflasterbauweise sind in Bild 2 dargestellt.
Aktualisierungen im Jahr 2026
Die Überarbeitung der ZTV Pflaster-StB erfolgt weiterhin nachfolgend zu der derzeit laufenden Überarbeitung der ATV DIN 18318. Ziel der Überarbeitung der ATV ist eine Veröffentlichung im Jubiläumsjahr 2026 der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) als Bestandteil deren Teils C. Die momentan diskutierten – aber noch nicht spruchreifen – Änderungen werden sich in den Änderungen der ZTV und der TL Pflaster-StB spiegeln. Zudem werden neben Aktualisierungen voraussichtlich Änderungen zur Qualität der Bettungs- und Fugenmaterialien sowie der Pflastersteine und Platten aufgenommen werden. Neu wird die Aufnahme von Bodenindikatoren in die TL und ZTV Pflaster-StB sein. Die versickerungsfähige Bauweise soll nach Abstimmung innerhalb der FGSV insgesamt neu geregelt werden. Hierzu wurde festgelegt, das Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen durch die Richtlinien für Versickerungsfähige Verkehrsflächen zu ersetzen. Bestandteil dieser Richtlinien sollen Dimensionierungsansätze zur Durchlässigkeit und zu den Dicken der Schichten sein. Die bautechnischen Inhalte sollen in das Technische Regelwerk der verschiedenen Bauweisen integriert werden. Daher wurde für die Pflasterbauweise beschlossen, diese in die TL und ZTV Pflaster-StB aufzunehmen. Entsprechende Angaben für Bauweisen mit Sickerfugen, aufgeweiteten Sickerfugen, Sickeröffnungen, haufwerksporigen Elementen und Rasenkammerelementen sowie deren Fugen- und Bettungsmaterialien werden in den zukünftigen Fassungen enthalten sein. Hiermit sollen Vertragstexte zur Verfügung gestellt werden, mit denen den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnet werden kann. Versickerungsfähige Verkehrsflächen sind dabei ein mögliches Element blaugrüner Infrastruktur und sollten als ein Werkzeug für das Schwammstadtprinzip routinemäßig genutzt werden können.
Wiederverwendung bleibt problematisch
Ebenfalls ein Aspekt der Nachhaltigkeit ist das Thema der Wiederverwendung gebrauchter Pflastersteine und Platten. Die Wiederverwendung dieser Produkte bietet sich bei der ungebundenen Bauweise geradezu an und wird zumindest bei Aufgrabungen im Rahmen der ZTV A-StB auch routinemäßig für Beton-, Klinker- und Natursteinelemente eingesetzt. Bei der Neuherstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen ist dies jedoch noch kein Standard. Dem Einsatz entgegen stehen all die detaillierten Anforderungen, wie sie üblicherweise in den europäischen Produktnormen beschrieben und wie sie auch in planerischen Regelwerken festgelegt sind. Gebrauchte Betonpflastersteine oder Klinker mit geringen Kantenabplatzungen o. Ä. werden daher zumeist ausgeschlossen, auch wenn sie ihre Dauerhaftigkeit ausreichend bewiesen haben. Bei der durchaus üblichen Wiederverwendung gebrauchter Pflastersteine aus Naturstein werden oft einzelvertragliche Regelungen aufgestellt, die allerdings dann häufig nicht zum sonstigen Vertragstext passen. Eine gesellschaftliche Diskussion – was wollen wir wirklich? – ist hier dringend erforderlich. Z. B. stehen Aspekte der Barrierefreiheit der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit gegenüber und müssen abgewogen werden.
Neuerungen und Versäumnisse
Für die TL und ZTV Pflaster-StB wird als Ziel eine Veröffentlichung im Jahr 2026 angestrebt. Damit wird es wahrscheinlich, dass alle zentralen Vertragsregelwerke der Asphalt-, Beton- und auch der Pflasterbauweise in diesem Jahr auf den Markt kommen werden. Für die Pflasterbauweise relevant wird dabei sein, dass die TL und ZTV Asphalt-StB wasserdurchlässige Asphalttragschichten für die konventionelle Pflasterbauweise (nicht für die versickerungsfähige Bauweise) enthalten werden. Dränbetontragschichten werden aber wohl weiterhin nicht Bestandteil einer Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingung oder Technischen Lieferbedingung sein, obwohl sie in den RStO seit einem Vierteljahrhundert enthalten sind und auch gebaut werden.
Für hochbelastete Industrie-, Logistik- und Hafenflächen wird derzeit bauweiseübergreifend ein neues Merkblatt erarbeitet, abgekürzt das M HLI. Die Pflasterbauweise wird gerade bei Speditionsflächen häufig eingesetzt. Neue Dimensionierungsansätze z. B. für Containerabstellflächen werden derzeit diskutiert.
Die gebundene Pflasterbauweise wird derzeit allgemein vertraglich durch die ATV DIN 18318 beschrieben. Im Garten- und Landschaftsbaubereich wird diese durch die ZTV Wegebau der FLL ergänzt. Für den Straßenbau wird die gebundene Bauweise innerhalb der FGSV derzeit zentral im Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung M FPgeb dargestellt. Dieses Merkblatt weicht aufgrund des höheren Anforderungsniveaus teilweise von den Regelungen der ATV DIN 18318 ab und enthält Empfehlungen an Parameter, die mittels Prüfverfahren gemäß den ALP Pgeb überprüft werden. Diese Arbeitsanleitungen stellten 2018 den aktuellen Wissensstand dar. In der Zwischenzeit konnten jedoch Verfahren entwickelt werden, welche genauer und abgesicherter die Eigenschaften der Bettungs- und Fugenmörtel berücksichtigen. Daher wurden 20 Technische Prüfbedingungen erarbeitet und mit den TP Pflaster-StB 2023 herausgegeben. Die damit mögliche und erforderliche Anpassung der Inhalte des M FPgeb läuft derzeit. Dabei soll aber nicht das Merkblatt aktualisiert werden, sondern die Bauweise aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und der nun präzisierten und abgesicherten Prüfmethoden auf ein R1-Niveau angehoben werden: Ziel ist es, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die gebundene Pflasterbauweise zu entwickeln. Die Arbeiten an einer TL Pflaster-StB, Teil gebundene Ausführung, und einer ZTV Pflaster-StB, Teil gebundene Ausführung, laufen derzeit. Als Perspektive wird eine Veröffentlichung noch im Jahr 2026 anvisiert. Neben den Vertragsbedingungen und Prüfbedingungen muss der genaue Prüfumfang für die Bauweise noch ergänzend festgelegt werden. Hierzu sind Technische Lieferbedingungen für die Gütesicherung primär der Bettungs- und Fugenmörtel – TL G Pflaster-StB (gebunden) – zu entwickeln. Parallel zur Veröffentlichung des neuen R1-Regelwerks zur gebundenen Bauweise werden das aktuelle M FPgeb, Fassung 2018, gemeinsam mit den ALP Pgeb, Fassung 2018, zurückgezogen. Inwieweit danach ergänzend noch ein Merkblatt für die Bauweise erforderlich ist, wird sich zeigen.
Zielvorstellung
Die zukünftige Struktur des straßenbautechnischen Regelwerks für die gebundene Pflasterbauweise wird dann voraussichtlich Bild 3 entsprechen.
Mit den neuen Technischen Lieferbedingungen und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für die ungebundene und die gebundene Bauweise stehen dann jeweils zwei Teile zur Verfügung, deren allgemeine Kapitel auch ähnliche Inhalte aufweisen. Eine weitere Zusammenführung der separaten Veröffentlichungen wird sich im Anschluss zur Verschlankung des Regelwerks anbieten, wie es auch schon bei den meisten Merkblättern der Fall war.
Bild 2: Überblick über bestehende Regelungen zur ungebundenen Pflasterbauweise der FGSV
Bild 3: Überblick über derzeit in Bearbeitung befindliche Regelungen zur ungebundenen Pflasterbauweise
Bild 4: Projektierte Struktur des straßenbautechnischen Regelwerks für die gebundene Pflasterbauweise
■ Verfasser
Prof. Dr.-Ing. Carsten Koch
carsten.koch@th-koeln.de
Technische Hochschule Köln
D-50679 Köln
www.th-koeln.de


