Schutzeinrichtungen
„Aus ökologischer Sicht, gibt es keine Alternative zu Stahlschutzplankensystemen, da bei ihrer Herstellung weniger CO2 ausgestoßen wird, sie eher die Querung von Tieren ermöglichen und keine Flächen versiegeln“.
Das Thema Nachhaltigkeit scheint in den Corona-Monaten ein wenig an Bedeutung verloren zu haben, muss jedoch in absehbarer Zeit wieder ein bedeutendes Kriterium bei der Frage sein, welcher Werkstoff bei Baumaßnahmen bevorzugt einzusetzen ist. Das „Leistungsbestimmungsrecht“ gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Vorauswahl. Auch wenn der Begriff für diese Entscheidung eigentlich unangemessen ist, da nicht eine bestimmte Leistung nachgefragt wird, sondern ein bestimmter Werkstoff, ist dies gängige Praxis. Durch die Einführung der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und der damit verbundenen systemneutralen Ausschreibung wurde in den letzten Jahren eine Vielfalt von Systemen neu entwickelt und getestet. Unabhängig vom Werkstoff ist für die ausschreibenden Stellen der Markt wesentlich unübersichtlicher und komplizierter geworden. Die Frage nach der Nachhaltigkeit kann daher eine grundlegende Entscheidungshilfe bei der Vergabe von Fahrzeug- Rückhaltesystemen zugunsten der Stahlsysteme sein. Bei der Herstellung von Stahlschutzplanken- Systemen wird weniger CO2 ausgestoßen als bei alternativen Bauweisen, sie setzen durch die hervorragende Recyclingfähigkeit das ökologische Nachhaltigkeitsziel einer Kreislaufwirtschaft optimal um und versiegeln keine zusätzlichen Flächen.
Bild 1: zeigt das Treibhauspotenzial von typischen H2-Rückhaltesystemen sowohl aus BSWO als auch aus BSWF im Vergleich zu Systemen aus Stahl (Super-Rail Eco)
Die Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e. V. weist in diesem Zusammenhang auf die exzellenten Werte des Werkstoffs „Stahl“ bei passiven Schutzeinrichtungen hin. Unabhängig geprüft und bestätigt wurde dies in einer vergleichenden Ökobilanz (LCA) nach ISO 14040. Leider finden diese Argumente bei den Ausschreibungen noch zu wenig Beachtung, obwohl die passenden Vorgaben bereits in der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ geregelt sind. So ist bspw. die öffentliche Vergabe nach § 59 der Vergabeverordnung möglich. Dieser Paragraf regelt die Vergabe nach der „Berechnung von Lebenszykluskosten“ und sollte zukünftig, neben der Möglichkeit der Vergabe nach § 34 VgV, der „Nachweisführung durch Gütezeichen“ als wesentliches Vergabekriterium, herangezogen werden. Wenn diese Aspekte zukünftig bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden, wird sich der Wind spürbar zu Gunsten der RAL-Stahlschutzplankensysteme drehen.
Studie zur Ökobilanz gibt Antworten und schafft Fakten
Bei den beiden konkurrierenden Werkstoffen Beton und Stahl punktet laut der Studie das System aus Stahl in der Wirkungskategorie „Treibhauspotenzial“, das für die Folgen des Klimawandels maßgeblich verantwortlich gemacht wird, sowie in den Kategorien „Versauerungspotenzial“ und „Eutrophierungspotenzial“. Geprüft wurde dies anhand der Werte von Fahrzeug-Rückhaltesystemen der Aufhaltstufe H2, die derzeit noch vorwiegend in Mittelstreifen von Autobahnen eingesetzt werden. Für den Bereich der Stahlschutzplanken basieren die zugrunde gelegten Daten auf einer verifizierten Umweltproduktdeklaration (EPD), die durch den renommierten Ökobilanzierer thinkstep erstellt wurde. Dabei folgen die betrachteten Lebenszyklusphasen dem modularen Ansatz der einschlägigen europäischen Norm EN 15804 „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte“. Die Studie wurde entsprechend den Vorgaben der ISO 14044, einer kritischen Prüfung (critical review) durch einen unabhängigen Gutachter unterzogen. Auch bei den Fahrzeug-Rückhaltesystemen der Aufhaltestufe H4b schneidet das System aus Stahl in der Wirkungskategorie „Treibhauspotenzial“ besser ab. Begründet ist dies unter anderem dadurch, dass bei der Herstellung von Zement enor- me Mengen an CO2 entstehen. Darüber hinaus werden sowohl bei Betonfertigteilen (BSWF) als auch bei Ortbeton (BSWO) durch den Materialtransport auf die Baustelle große Mengen CO2 freigesetzt.
Stahl ist perfekt recycelbar
Auf Grund der vollständigen Recyclingfähigkeit der Stahlschutzplanken können Gutschriften für das zurückgewinnbare Sekundärmaterial (Schrott) berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Studie wurden mit der Durchführung von Szenarioanalysen für sensitive oder unsichere Parameter untermauert. Berücksichtigt man die Ergebnisse aus der Sensitivitätsanalyse für die Art der Bewehrung in Hinblick auf die inzwischen übliche Bauweise von BSWO mit Edelstahlbewehrung, verschiebt sich das Ergebnis in den Wirkungskategorien weiter zugunsten der anderen Bauweisen (Stahlschutzplanke und BSWF).
Eine vergleichende Ökobilanzstudie der thinkstep AG konnte bspw. nicht nachweisen, dass beim Recycling von Betonschutzwänden durch das Brechen des Betons ein großer Teil des bei der Zementherstellung freigesetzten CO2 wieder gebunden wird. Es ergeben sich somit beim Recycling von BSW nur geringe Gutschriften für das zurückgewinnbare Sekundärmaterial, die im Wesentlichen aus der recycelten Bewehrung herrühren.
Falls zukünftig die Verwendung von Refurbished Materials zugelassen werden sollte, was derzeit nach ZTV FRS jedoch nicht zulässig ist, könnte eine noch wesentlich bessere Ökobilanz für Stahlschutzplanken erzielt werden. Derzeit darf nach ZTV FRS nur neues Schutzplankenmaterial eingesetzt werden. Das heißt, dass die Standardkomponenten max. 3 Jahre und die Sonderbauteile wie z. B. Radienholme maximal 5 Jahre alt sein dürfen, zum Zeitpunkt des Einbaus. In der Fachzeitschrift „Feuerverzinken“ wird in Ihrer fünfzigsten Jubiläumsausgabe die Wiederverzinkung von Stahlschutzplanken näher untersucht, und man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entzinkung und wieder Neuverzinkung von Stahlschutzplanken ein erhebliches ökobilanzielles Einsparpotenzial bieten, ohne dass die Eigenschaften des Grundmaterials negativ beeinflusst werden. Daher kann für neuverzinkte Schutzplanken wieder eine Dauerhaftigkeit von 50 Jahren und mehr gewährleistet werden. Demnach hinterlassen neu verzinkte Schutzplanken einen fünf Mal geringeren CO2- Fußabdruck als neue Schutzplanken. Pro Meter neuverzinkter Schutzplanke könnten erhebliche Mengen an CO2 und Primärenergie gegenüber neu produzierten Stahlschutzplanken eingespart werden. Es wird geschlussfolgert, dass dies zu einer erheblichen Reduzierung des globalen Erwärmungspotenzials (kg CO2- Äquivalent) beiträgt, Ressourcen spart und die Umwelt schonen wird.
Bild 2: Treibhauspotenzial von 1 lfm Fahrzeug-Rückhaltesystem der Aufhaltestufe H2, gesamter Lebenszyklus inklusive Gutschriften
Preisaufschlag wegen höherem CO2-Ausstoß?
Von vielen Fachleuten wird die Bepreisung des CO2-Ausstoßes als ein geeignetes Instrument angesehen, um das Zwei-Grad- Ziel zu erreichen, wie es bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 vereinbart wurde. Mit dem Klimapaket der Großen Koalition wurde auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz erlassen. Seither bezahlt jedes Unternehmen 25 €/t CO2, wenn es fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin, Diesel oder Heizöl einsetzt. Der Preis steigt jährlich um 5 bis 10 €/t, sodass er 2025 schon mehr als doppelt so hoch sein wird. Für das Jahr 2025 soll dann ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von mindestens 55 bis maximal 65 €/t CO2 eingeführt werden. Aktuell plant selbst das Wirtschaftsministerium bei der Klimapolitik eine Verschärfung des Tempos. Vergleicht man die Differenz des CO2-Ausstoßes bei der Herstellung von passiven Schutzeinrichtungen über alle Produktionsphasen, müsste sich für die Herstellung von Betonschutzwänden folgerichtig ein höherer Preis ergeben. Aktuell ist der Preis von 25 auf 30 €/t (EU-Emissionshandel) seit Januar 2022 gestiegen. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Würde unter diesem Aspekt bei Ausschreibungen die CO2-Bilanz berücksichtigt und beide Bauweisen (Stahl und Beton) angeboten werden, ergäbe sich für Stahl ein zunehmender Preisvorteil.
Bodenversiegelung ist ein Nachteil für die Natur
Nicht nur Umweltpolitiker kritisieren die Umwandlung von Freiflächen zu Siedlungs- und Verkehrsflächen. Sie verweisen auf die negativen Auswirkungen für die Natur, insbesondere auf die negativen Folgen für das Grundwasser sowie auf ein gestiegenes Hochwasserrisiko. Die Bilder der verheerenden Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe aus dem Ahrtal haben wir noch alle vor Augen. Werden im Mittelstreifen von Autobahnen Betonsysteme eingesetzt, entspricht die Versiegelung der Fläche bei 10 km Autobahn etwa der Fläche von vier Fußballfeldern. Das Argument, dass die Versiegelung nur über eine lineare Strecke erfolgt, ist insofern nicht nachvollziehbar, da der Flächenverbrauch der gleiche bleibt. Bei den offenen Stahlsystemen ist eine Versickerung zwischen den Pfosten immer möglich, sodass es nicht zu einer Flächenversiegelung kommt.
Verfasser
Christoph Baumert
Geschäftsführer
Gütegemeinschaft
Stahlschutzplanken e. V.
D-57072 Siegen
www.guetegemeinschaftstahlschutzplanken.de