Straßenbau, Straßenerhaltung und Straßenentwurf

7-Punkte-Plan für eine erfolgreiche Ressourcenwende

Der jährliche Bedarf der deutschen Bauwirtschaft an Gesteinskörnungen spricht für sich: Annähernd 585 Mio. t wurden laut aktueller Statistik der Kreislaufwirtschaft Bau 2020 im Bauwesen benötigt. Von diesem Bedarf werden rund 17 % durch Ersatzbaustoffe gedeckt. Für die Produktion dieser nachhaltigen Baustoffe werden mineralische Abfälle genutzt, die jährlich in einer Größenordnung von 220 Mio. t und damit in mehr als der doppelten Menge anfallen. Angesichts dieser Zahlen sollte alles getan werden, um die Recyclingbemühungen in diesem Bereich zu stärken. Die Geschäftsführung der REMEX GmbH, einer der größten Hersteller von Ersatzbaustoffen in Europa, stellt sieben Punkte für eine optimierte Kreislaufführung von Mineralstoffen zur Diskussion.

1. Nachhaltige öffentliche Beschaffung: Bevorzugungspflicht nachschärfen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz muss nachgeschärft und damit die öffentliche Hand stärker in die Pflicht genommen werden. Zusätzlich müssen die entsprechenden Landesgesetze fortentwickelt werden.

2. Festlegung einer Mindesteinsatzquote von Recyclingbaustoffen
Wenn sich eine Selbstverpflichtung der Privatwirtschaft nicht abzeichnet, kann nur durch eine gesetzlich normierte Pflicht einer Mindesteinsatzquote für Recyclingbaustoffe das Potenzial für mehr Recycling im Bauwesen ausgenutzt werden.
Alternativ oder ergänzend wäre es möglich, den Mehrwertsteuersatz für Bauprodukte mit Mindesteinsatzquote zu senken und somit zusätzliche Anreize für die Verwendung von Ersatzbaustoffen zu schaffen.

3. Zügige Klarstellung des Endes der Abfalleigenschaft
Es bedarf einer bundesweit einheitlichen Regelung, um rechtssicher feststellen zu können, wann Ersatzbaustoffe das Ende der Abfalleigenschaft erreichen. Die Verordnung muss alle in der EBV geregelten Ersatzbaustoffe und Materialklassen umfassen.

4. Nachbesserung der Ersatzbaustoffverordnung
Die pauschale Ablehnung von Ersatzbaustoffen in Gebieten mit kiesigem Untergrund muss aufgehoben werden. Hierdurch sind weite Regionen Deutschlands aufgrund ihrer Geologie für die Nutzung mineralischer Ersatzbaustoffe ausgeschlossen.
Um den Einsatz von Recyclingbaustoffen im Privatsektor zu vereinfachen, muss die EBV um eine rechtlich bindende Kleinmengenregelung ergänzt werden.
Der Begriff Recyclingbaustoffe muss weiter gefasst werden. Eine Erweiterung würde zusätzliche Optionen für ein Upcycling von vorbehandelten Abfallströmen eröffnen, die aktuell nicht von der EBV erfasst werden.

5. Einsatz in Betonprodukten: Perspektivwechsel einleiten
Das Thema Bauprodukte mit Recyclinganteilen muss in Deutschland mit Blick auf den Kreislaufwirtschaftsgedanken überarbeitet werden, um neue und hochwertige Nutzungsmöglichkeiten für Recyclingmaterialien zu erschließen und europaweit wettbewerbsfähig zu bleiben.

6. Ende der Überdimensionierung
In diesem Punkt ist ein generelles Umdenken notwendig: Projekt- und Materialanforderungen müssen stärker aufeinander abgestimmt werden. Eine überdimensionierte Materialwahl führt zu deutlich höheren Projektkosten und ist auch im Sinne der Nachhaltigkeit nicht sinnvoll.

7. Bundesweite Regelung nicht aufweichen
Die Landesregierungen werden aufgefordert, die im Grundsatz begrüßenswerten Vollzugshinweise aufeinander abzustimmen und dabei zusätzliche Regelungen im Sinne der Vollzugs- und Verwaltungsvereinfachung auf das erforderliche Minimum zu reduzieren.

Weitere Informationen
REMEX GmbH
D-40221 Düsseldorf
www.remex-solutions.de