Straßenbau, Straßenerhaltung und Straßenentwurf
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Autobahn GmbH des Bundes und die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) haben eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, um landschaftspflegerische Maßnahmen auf eine einheitliche Grundlage zu stellen. Diese Vereinbarung soll die Straßeninfrastrukturerhaltung durch klare Regelungen und effiziente Prozesse unterstützen.
Am 16. Mai 2025 wurde eine bedeutende Verwaltungsvereinbarung zwischen der BImA, der Autobahn GmbH und der DEGES unterzeichnet. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, landschaftspflegerische Maßnahmen im Rahmen der Straßeninfrastrukturerhaltung effizienter und einheitlicher zu gestalten. Die BImA stellt dabei ihre Liegenschaften und das Knowhow ihrer Forstexpertinnen und Forstexperten zur Verfügung, um neue Lebensräume für Flora und Fauna zu schaffen. Diese Zusammenarbeit wird durch die Vereinbarung weiter intensiviert, indem die Aufteilung und Erstattung der entstehenden Kosten geregelt und geänderte steuerliche Regelungen berücksichtigt werden.
Einst Militärgelände, heute Naturparadies
Ein herausragendes Beispiel für diese Kooperation ist die Umwandlung eines ehemaligen Militärgeländes in Sontra, Nordhessen. Hier wurden fast 3.000 Bäume gepflanzt, um Lebensräume für Rotmilane, Bechsteinfledermäuse und Wildkatzen zu schaffen. Die DEGES nutzte einen Großteil der Fläche als Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der A44, während die Autobahn GmbH fünf Hektar für die Erneuerung der A4 einsetzte.
Infrastruktur im Einklang mit den Bedürfnissen der Natur
Die Vereinbarung, die rückwirkend zum Januar 2025 gilt, wurde an diesem besonderen Ort unterzeichnet. Paul Johannes Fietz, Vorstandsmitglied der BImA, betonte die Bedeutung der Partnerschaft für eine nachhaltige Zukunft. Dr. Michael Güntner von der Autobahn GmbH hob die Effizienzsteigerung durch einheitliche Regelungen hervor, die den Umweltschutz und die Rechtssicherheit verbessern. Andreas Irngartinger von der DEGES unterstrich die Bedeutung der Vereinbarung für den Natur- und Artenschutz im Rahmen von Bundesfernstraßenprojekten.
Die Vereinbarung bietet einen verbindlichen und transparenten Rahmen für die Beauftragung der BImA zur Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen. Sie stellt sicher, dass alle Beteiligten nach denselben Standards arbeiten, was die Planbarkeit und Effizienz der Maßnahmen erhöht. Die Autobahn GmbH hat die Flexibilität, die BImA oder andere Marktteilnehmer zu beauftragen, je nach den Bedingungen. Die klare Regelung von Übergaben, Vorabinformationen und Kostenvoranschlägen erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen.
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Muster für Verwaltungsvereinbarungen
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 18/2024 des BMDV bietet ein Muster für Verwaltungsvereinbarungen zur Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen. Dieses Muster richtet sich an die Autobahn GmbH, die DEGES und die Straßenbaubehörden der Länder und stellt sicher, dass Maßnahmen einheitlich und effizient durchgeführt werden können.
Bisher gab es zahlreiche Verträge, die nicht einheitlich geregelt waren. Die neue Muster-Verwaltungsvereinbarung bietet die Möglichkeit, einen verbindlichen Rahmen für die Beauftragung der BImA zu schaffen. Dies führt zu einer planbaren, effizienten und wirtschaftlichen Pflege, die die Erreichung der Kompensationsziele sicherstellt.
Weitere Informationen
Die Autobahn GmbH des Bundes
D-10557 Berlin
www.autobahn.de