Straßenbau, Straßenerhaltung und Straßenentwurf
Das Bundeskabinett hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte in Deutschland zu modernisieren und zu beschleunigen. Ziel ist es, die Verfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen, um Sanierungen und Ausbauten schneller umzusetzen.
Deutschland steht vor der Herausforderung, marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen zu modernisieren. Bisherige Genehmigungsprozesse sind langwierig und komplex. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt hier an, indem es maßgebliche Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften ändert, um mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten.
„Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren. Deutschland braucht eine Infrastruktur, die Sicherheit, Mobilität und wirtschaftliche Stärke garantiert. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht. Wir geben Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit – damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen.“
Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr
Die Modernisierung des Planungsrechts hat bedeutende Auswirkungen auf Zeit, Geld und Akzeptanz. Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren können Monate bis Jahre eingespart werden. Digitale Verfahren wie Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützte Einwendungsbearbeitung verkürzen Prozesse um bis zu 30 %. Verbindliche Fristen verhindern Stillstand durch Nichtentscheidungen. Eine Effizienzsteigerung von nur zehn Prozent könnte es der Bundesregierung ermöglichen, mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr Projekte umzusetzen. Zudem können inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Bauprojekten durch schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert werden.
Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verfahren ganzheitlich betrachtet und dort effizienter und schneller macht, wo es erforderlich ist. Die politische Einigung zu den Inhalten des Gesetzes im Dezember 2025 verdeutlicht, dass weitergehende Änderungen im Umweltrecht durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegt werden. Dies zeigt, dass die Bundesregierung gemeinsam und auf allen Rechtsgebieten für die nötige Beschleunigung sorgt. Informationen zu den zentralen Inhalten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes sind in einem Infopapier zusammengefasst.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr
D-10115 Berlin
www.bmv.de