Straßenbau, Straßenerhaltung und Straßenentwurf

Wichtige Infos zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) stellt das zentrale Beschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums in der aktuellen Legislaturperiode dar. Es setzt einen wesentlichen Teil des Koalitionsvertrags und der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda um und nutzt die auf nationaler Ebene bestehenden Spielräume zur Beschleunigung konsequent aus.

„Wir investieren Milliarden in unsere Infrastruktur. Aber Geld allein saniert keine Brücken, modernisiert keine Schienen und beseitigt keine Engpässe. Wir müssen schneller planen, genehmigen und bauen. Mit dem Infrastrukturgesetz machen wir Tempo – durch einen Paradigmenwechsel. Wir definieren klar, welche Infrastruktur für Deutschland strategisch bedeutsam ist und geben ihr in Abwägungsentscheidungen ein angemessenes Gewicht. Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauchen wir moderne Planungs- und Genehmigungsverfahren. Genau das erreichen wir mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Der intensive parlamentarische Beratungsprozess hat dabei gezeigt, wie groß der gemeinsame Wille ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar zu beschleunigen. Es ist gelungen, den Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen nochmals deutlich zu stärken. Dazu gehören u. a. eine neue Stichtagsregelung, die Möglichkeit einer Ersatzgeldzahlung statt Ausgleichsmaßnahme auch für Energieinfrastrukturvorhaben sowie die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf systemkritische Schifffahrtsanlagen und wichtige Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Diese und weitere Verbesserungen sind von erheblicher Bedeutung für die Länder, die Industrie und die Modernisierung unseres Standorts. Dass wir den Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren noch um wichtige Regelungen ergänzen konnten, ist ein Beleg für den breiten politischen Willen, die Voraussetzungen für schnellere Infrastrukturprojekte zu schaffen. Die intensive parlamentarische Befassung hat dazu beigetragen, den Gesetzentwurf in zentralen Punkten weiter zu stärken. Die Koalition verfolgt bei diesem Vorhaben ein klares gemeinsames Ziel: ein umfassendes wirksames Beschleunigungsgesetz für Deutschland. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz steht damit für einen echten Aufbruch bei Planung, Genehmigung und Umsetzung zentraler Vorhaben.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wahrt bestehende Umweltstandards. Sie werden nicht abgesenkt, sondern die Verfahren werden effizienter gestaltet und Doppelprüfungen vermieden. Ich freue mich, dass der Bundestag das Gesetz nun heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat.“
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zielt darauf ab, die Planung und den Bau wichtiger Infrastrukturvorhaben erheblich zu beschleunigen. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der verfügbaren Mittel, eine größere Zahl an realisierten Projekten und eine Reduktion von Kosten, die durch Inflation bedingt sind. Eine zentrale Erkenntnis ist hierbei, dass Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Klima-, Natur- und Artenschutz keinesfalls Gegensätze sind. Es ist erforderlich, dass diese Aspekte in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden.

Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses
Das Kernstück des Gesetzes bildet die verkehrsträgerübergreifende Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses. In Zukunft werden insbesondere die folgenden Aspekte priorisiert:

  • Projekte zur Engpassbeseitigung,
  • zentrale Schienenvorhaben,
  • Vorhaben zum Neubau von Bundesautobahnen sowie zum vierstreifigen Ausbau von Bundesstraßen,
  • Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln,
  • der Ausbau von Lkw-Parkplätzen,
  • systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlagen,
  • Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes,
  • Flughäfen und
  • Häfen.

Die vorliegenden Infrastrukturvorhaben von zentraler Bedeutung werden aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit, die Versorgungssicherheit, die Verkehrssicherheit und für einen leistungsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland rechtlich priorisiert, dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet und es erfolgt eine gesetzliche Klarstellung, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen.

Auch Straßenbauprojekte des sogenannten „weiteren Bedarfs“ mit bestehendem Planrecht werden beschleunigt, sofern sie für die militärische Mobilität von besonderer Bedeutung sind. Zudem wird die öffentliche Sicherheit als eigenständiger Abwägungsbelang gesetzlich verankert.

Konsequente Digitalisierung und weniger Prüfungen
Zudem wird konsequent auf die Digitalisierung gesetzt. Gemäß der aktuellen Entwicklung ist eine vollständige Digitalisierung von Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Die Implementierung einheitlicher Standards für digitale Beteiligungsverfahren soll zur Schaffung von mehr Transparenz und zur Reduktion des bürokratischen Aufwands beitragen. Für Härtefälle, die einer besonderen Berücksichtigung bedürfen, sollen weiterhin unbürokratische Zugangsmöglichkeiten bestehen.

Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen können weitere Beschleunigungseffekte erzielt werden. Die zuvor angeführte Raumverträglichkeitsprüfung für Bundesfernstraßen, Wasserstraßen, Schienenwege des Bundes, Straßenbahnen, Gas- und Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm sowie für Pumpspeicherkraftwerke entfällt grundsätzlich, sofern seitens des jeweiligen Landes innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch erfolgt. Auch das Linienbestimmungsverfahren bei Bundesfernstraßen wird künftig verwaltungsintern durchgeführt und kommt ohne eigenständige Umweltverträglichkeitsprüfung aus.

Die vorläufige Anordnung erfährt eine praxistaugliche Ausgestaltung. Das bisherige Erfordernis der Reversibilität wird nicht länger aufrechterhalten. Künftig genügt es, dass ein im Wesentlichen gleichartiger Zustand wiederhergestellt werden kann. In der Konsequenz können Projekte in wichtigen Teil- oder vorbereitenden Maßnahmen früher starten.

Im Falle unabwendbarer Eingriffe in Natur und Landschaft werden für Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses zukünftig drei gleichrangige Optionen zur Verfügung stehen. Die Begriffe „Ausgleich“, „Ersatz“ oder „Ersatzgeld“ werden synonym verwendet. Die Schaffung dieser Grundlage ermöglicht es den Vorhabenträgern, sich verstärkt auf die Planung und Umsetzung der Verkehrsinfrastruktur zu konzentrieren, während gleichzeitig ein effizienter und praxisgerechter Naturschutz gewährleistet bleibt.

Was ändert sich im Straßen- und Infrastrukturbau konkret?
Das Beispiel der A 143 westlich von Halle verdeutlicht, dass langwierige Gerichtsverfahren die Realisierung von Infrastrukturprojekten signifikant verzögern können. Obwohl der Planfeststellungsbeschluss bereits mehrfach gerichtlich bestätigt worden war, sah sich das Bundesverwaltungsgericht veranlasst, sich erneut mit dem Vorhaben zu befassen. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat die Intention, die wiederholte, zeitverzögerte Erörterung bereits rechtskräftig entschiedener Fragen zu unterbinden. Dies resultiert in einer gesteigerten Rechtssicherheit für die Planung und den Bauprozess.

Von den neuen Regelungen profitieren künftig auch große Neubauvorhaben wie die Rheinspange zwischen Bonn und Köln (A 553) oder der Weiterbau der A 20 in Niedersachsen. Die Einstufung als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses, der Vorrang der öffentlichen Sicherheit sowie vollständig digitalisierte Planfeststellungsverfahren stellen dabei wesentliche Vorteile dar.

Bei Kreuzungen von Wasserstraßen mit Schienenwegen oder Bundesfernstraßen sollen die Kosten künftig einfacher zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden. Dadurch können bei einzelnen Vereinbarungen bis zu 16 Monate Abstimmungszeit eingespart werden.

Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr
D-10115 Berlin
www.bmv.de