Straßenbau, Straßenerhaltung und Straßenentwurf

Planen und bauen ohne jahrelange Verfahren?

Deutschland will mehr in seine Verkehrsinfrastruktur investieren. Doch zusätzliches Geld allein löst den Investitionsstau nicht. Straßen- und Brückenprojekte müssen auch schneller geplant, genehmigt und vergeben werden können. Genau hier setzt das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz an, das Ende Juli 2026 in weiten Teilen in Kraft getreten ist.

Das Ziel ist ambitioniert: Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Infrastrukturvorhaben sollen deutlich beschleunigt und bürokratische Doppelstrukturen abgebaut werden. Für Straßenbauverwaltungen und Ingenieurbüros könnten sich daraus spürbare Veränderungen ergeben.

Mehr Gewicht für Infrastrukturprojekte
Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist das sogenannte „überragende öffentliche Interesse“. Wesentliche Verkehrsinfrastrukturprojekte erhalten damit bei behördlichen und gerichtlichen Abwägungen ein besonderes Gewicht. Das betrifft u. a. Projekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, sowie weitere wichtige Vorhaben der Bundesverkehrswege.

Zugleich werden Verfahrensschritte gestrafft. Das Planfeststellungsrecht wird vereinheitlicht und stärker digitalisiert. Doppelprüfungen zwischen Raumordnung, Linienbestimmung und nachfolgenden Genehmigungsverfahren sollen reduziert werden. Ziel ist es, notwendiges Baurecht für Sanierung, Unterhaltung sowie Neu- und Ausbau schneller zu schaffen.

Schleswig-Holstein zeigt, was das praktisch bedeuten kann
Wie unmittelbar sich die neue Rechtslage auf die Arbeit einer Straßenbauverwaltung auswirken kann, zeigt derzeit das Sanierungsprojekt der B 430 zwischen Neumünster und Hohenwestedt in Schleswig-Holstein.

Die Bundesstraße ist auf knapp 20 km stark geschädigt. Nicht nur die Fahrbahn und der Radweg müssen erneuert werden. Fünf Brücken aus den 1950er-Jahren sollen vollständig ersetzt, drei weitere grundlegend instand gesetzt werden. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) rechnet für die Gesamtmaßnahme mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag.

Seit August 2026 läuft zunächst die Sanierung eines ersten Abschnitts in Wasbek. Für die weiteren Abschnitte überarbeitet der LBV.SH nun jedoch seine bisherige Planung – ausdrücklich auch aufgrund der neuen gesetzlichen Möglichkeiten.

Der entscheidende Punkt: Fachlose können bei großen Infrastrukturvorhaben nun unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst vergeben werden, wenn dadurch ein zeitlicher Vorteil entsteht. Straße und Brücke müssen damit nicht zwingend in getrennten Vergabeverfahren behandelt werden, wenn gerade diese Trennung die schnelle Realisierung des Gesamtprojekts behindern würde.

Der LBV.SH spricht in diesem Zusammenhang von einer erheblichen bürokratischen Entlastung und arbeitet derzeit an einem neuen Sanierungskonzept für die B 430. Der nächste Bauabschnitt ist allerdings nicht vor 2028 vorgesehen.

Vom Gesetz zur Baustelle
Das Beispiel B 430 zeigt damit auch, woran sich der Erfolg des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes messen lassen muss. Entscheidend ist nicht allein, wie viele Vorschriften geändert werden, sondern ob Straßenbauverwaltungen Projekte tatsächlich einfacher strukturieren, schneller vergeben und früher auf die Straße bringen können.

Gerade bei komplexen Sanierungen mit Fahrbahn-, Brücken- und Nebenanlagen kann eine flexiblere Vergabe erhebliche Auswirkungen auf Bauablauf und Projektorganisation haben. Für Ingenieurbüros wiederum stellt sich die Frage, ob sich dadurch auch Planungs- und Ausschreibungsprozesse verändern und künftig häufiger größere, gebündelte Leistungspakete entstehen.

Dabei bleibt die Beschleunigung politisch umstritten. Kritiker warnen insbesondere davor, dass schnellere Verfahren nicht zulasten von Umweltprüfung, Beteiligung und sorgfältiger Planung gehen dürften. Die Bundesregierung betont dagegen, dass keine Schutzstandards abgesenkt, sondern Verfahren vereinfacht und Doppelprüfungen vermieden werden sollen.

Entscheidend wird die Umsetzung
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat der Bund einen weitreichenden Versuch gestartet, den bekannten Engpass zwischen Investitionsentscheidung und tatsächlichem Baubeginn zu verkleinern. Für die Straßenbaupraxis beginnt die entscheidende Phase deshalb erst jetzt.

Die B 430 in Schleswig-Holstein könnte dabei eines der ersten Beispiele dafür sein, wie die neuen Spielräume tatsächlich genutzt werden. Ob daraus deutlich kürzere Projektlaufzeiten entstehen, dürfte auch davon abhängen, wie konsequent Straßenbauverwaltungen die neuen Möglichkeiten in Planung und Vergabe einsetzen.

Peter Strohbach