Verkehrsmanagement
Verkehrsminister Patrick Schnieder hat am vergangenen Sonntag um seine Entlassung gebeten. Dies geschah im Kontext der bevorstehenden Kabinettsumbildung durch Bundeskanzler Friedrich Merz. Zuvor hatte das Bundeskabinett das vom bisherigen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder initiierte Entlastungspaket beschlossen.
Weniger Bürokratie im Verkehrsbereich
Die vorgelegten Entwürfe eines Gesetzes sowie einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich umfassen Maßnahmen, die darauf abzielen, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, Doppelregelungen abzuschaffen, digitale Verfahren zu stärken und Vorschriften zu streichen, die national strengere Regelungen enthalten, die über die EU-Vorschriften hinausgehen. Davon sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen profitieren.
Mit dem Regelungspaket werden Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um insgesamt ca. 65 Mio. € pro Jahr entlastet. Das Paket umfasst zahlreiche Vereinfachungen für alle Verkehrsträger. Nachfolgend einige Beispiele:
Wer künftig ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen oder Fahrerinnen und Fahrer einstellen möchte, der profitiert von einfacheren Regeln. Bisher ist für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bundesweit ein Fachkundenachweis, u. a. für Ortskenntnisse oder für kaufmännisch-rechtliche Grundlagen, verpflichtend. Künftig entfällt diese bundesweite Pflicht. Die Länder können selbst entscheiden, ob Fahrerinnen und Fahrer diese Nachweise vorlegen müssen. Das schafft mehr Flexibilität vor Ort, erleichtert den Berufseinstieg und hilft den Unternehmen dabei, dringend benötigtes Fahrpersonal zu gewinnen.
Auch im Straßenverkehr wird auf einfachere Verfahren gesetzt. Die beim Betrieb von Lang-Lkw mitzuführenden Nachweise können künftig auch in digitaler Form vorgelegt werden. Es werden Verfahren weiter digitalisiert, sodass künftig noch mehr Behördengänge von zu Hause aus erledigt werden können. Bei der i-Kfz gibt es heute bereits ca. 2 Mio. Downloads. Die bundesweit uneinheitlichen Feiertagsfahrverbote (z. B. Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) sollen abgeschafft werden. Damit werden die Logistik und Transportwirtschaft entlastet, gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und unnötige Standzeiten für die Lkw-Fahrer vermieden.
Die Bundesregierung entlastet zudem Eisenbahnunternehmen von überholten Genehmigungs- und Dokumentationspflichten: Beförderungsbedingungen, also z. B. die AGB, können künftig schneller angepasst werden, und zwar, ohne dass dafür jedes Mal eine staatliche Genehmigung erforderlich ist. Zudem werden digitale Informationsangebote gestärkt. Das spart Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand, ohne dass für Fahrgäste im Schienenverkehr der Verbraucherschutz gesenkt wird.
Über alle Verkehrsträger hinweg werden Aufbewahrungsfristen verkürzt, Register modernisiert und veraltete Berichtspflichten gestrichen. Doppelregelungen und unnötige nationale Sondervorgaben werden abgebaut.
Mit dem Entlastungspaket werden Maßnahmen aus der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und der föderalen Modernisierungsagenda umgesetzt sowie die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode erfüllt, in dem sich die Regierungsparteien verpflichtet haben, öffentliche Haushalte, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger durch wirkungsvolle Maßnahmen des Bürokratierückbaus zu entlasten. Das Bundesministerium für Verkehr wird den Bürokratierückbau auch künftig konsequent vorantreiben und sich zugleich auf europäischer Ebene für einfachere und praxistaugliche Regelungen einsetzen.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr
D-10115 Berlin
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