Verkehrssicherheit
Vom 28.–30. Januar 2026 fand in Goslar der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Dort haben die acht Arbeitskreise Empfehlungen zu mehreren Themen herausgegeben. Nachfolgend lesen Sie eine zusammenfassende Übersicht der relevantesten Empfehlungen.
Durch die Änderung der Crossborder-Enforcement-Richtlinie (CBE–RL (EU) 2024/3237) wurde neben dem Rahmenbeschluss Geldsanktionen (2005/214) auch ein weiteres Instrument zur Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in Europa geschaffen. Somit ist der deutsche Gesetzgeber aufgerufen, für eine praxisgerechte Umsetzung zu sorgen. Da sich die neue Richtlinie mit bestehenden Regelungen überschneidet, wird eine klare Zuständigkeits- und Anwendungsabgrenzung sowie die Beibehaltung des Bundesamts für Justiz als zentrale Vollstreckungsbehörde gefordert. Der Arbeitskreis I „Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU“ empfiehlt darüber hinaus, dass grenzüberschreitende Verfahren verbessert, Verjährungsfristen verlängert und die Verkehrssicherheit gestärkt werden sollen. Dabei müssen verfassungsrechtliche Grundsätze wie das Schuldprinzip und ein effektiver Rechtsschutz gewahrt bleiben.
Der Arbeitskreis II „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs“ warnt im Sinne der „Vision Zero“ vor den zunehmenden Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr, insbesondere beim Rad- und Pedelecverkehr. Er empfiehlt, das Fahren von Fahrrädern und Pedelecs unter Alkoholeinfluss (mit einem Grenzwert von 1,1 Promille Blutalkohol bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol) künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, mit einem Bußgeld von 250 € sowie einem Punkt beim Erstverstoß. Wiederholte Verstöße sollen weiterhin eine MPU nach sich ziehen. Zusätzlich fordert der Arbeitskreis mehr Forschung, Aufklärung und Prävention sowie eine Prüfung strengerer Grenzwerte für schwere Pedelecs, während die bestehenden Regelungen für E-Scooter unverändert bleiben sollen.
Der Arbeitskreis III „Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.“ sieht Ablenkung im Straßenverkehr als stark unterschätztes Unfallrisiko und kritisiert, dass das tatsächliche Ausmaß in der Unfallstatistik kaum erfasst wird. Er fordert deshalb mehr Forschung sowie verstärkte Aufklärung für alle Verkehrsteilnehmer. Zur Reduzierung von Ablenkung werden u. a. eine höhere Kontrolldichte mit automatisierten Systemen, klarere gesetzliche Regelungen, deutlich strengere Sanktionen und eine sicherere Gestaltung von Fahrzeugbedienungen empfohlen. Zudem sollen Ablenkungswarnsysteme verbessert und das Thema fest in Schule, Fahrausbildung und Verkehrserziehung verankert werden.
Der Arbeitskreis VI „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?“ betont, dass eine hohe Ausbildungsqualität in der Fahrausbildung wichtiger sei als Kostensenkungen und die bestehende Fahrerlaubnisprüfung qualitativ und quantitativ den fachlichen Anforderungen gerecht werde. Er fordert eine modernisierte, professionelle Ausbildung mit einem bundesweiten Curriculum, das Präsenzunterricht, digitale Lernformen und Simulatoren sinnvoll verbindet und Verkehrswahrnehmung stärker in den Fokus rückt. Laienausbildung wird abgelehnt, stattdessen sollen begleitete Fahrmodelle weiterentwickelt, ausreichende Ausbildungskapazitäten geschaffen und ein Mobilitätszuschuss eingeführt werden. Insgesamt sollen diese Maßnahmen die Verkehrssicherheit erhöhen, die Erfolgsquoten verbessern und langfristig auch Kosten für Fahrschüler senken.
Der Arbeitskreis VII „Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten“ betont, dass eine qualitativ hochwertige und digital gestützte Unfallaufnahme die Grundlage für wirksame Verkehrsunfallprävention ist. Er empfiehlt, schwerere Verletzungen differenzierter in der Statistik abzubilden, Unfalldaten zu modernisieren und rechtliche Grundlagen für die pseudonymisierte Nutzung von Fahrzeug- und Gesundheitsdaten zu schaffen. Zudem sollen frei zugängliche, gut aufbereitete Unfalldaten wieder vollständig bereitgestellt werden. Besonderer Handlungsbedarf wird bei Alleinunfällen von Fußgängern gesehen, bei denen vor allem infrastrukturelle Mängel besser und schneller erfasst werden sollen.
Die Empfehlungen aller acht Arbeitskreise stehen im Einzelnen auf der Webseite des Deutschen Verkehrsgerichtstags zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen
Deutscher Verkehrsgerichtstag
– Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e. V.
D-22607 Hamburg
www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de