Verkehrssicherheit
Mit dem vom Bundestag am 6.6.2024 beschlossenen und vom Bundesrat am 5.7.2024 gebilligten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Außerdem gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Alkohol und Cannabis gerecht zu werden, gilt für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Das Gesetz wird am 21.8.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelungen treten am 22.8.2024 in Kraft.
Damit werden die wissenschaftlichen Empfehlungen der interdisziplinären und unabhängigen Expertenarbeitsgruppe im Straßenverkehr von März 2024 umgesetzt. Das Konsumcannabisgesetz, das am 1.4.2024 in Kraft getreten ist, sah in § 44 vor, dass eine vom BMDV eingesetzte unabhängige Expertengruppe den Wert einer Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut vorschlägt, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.
Denn bislang gab es keinen gesetzlichen THC-Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz (StVG), sondern einen von der Rechtsprechung zugrunde gelegten analytischen Nachweisgrenzwert von 1 ng/ml THC im Blutserum. Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum in § 24a StVG handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwerts ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
Mit den Gesetzesänderungen werden nun Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen und insbesondere auch unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit geleistet.
Bereits mit der Legalisierung des Konsums von Cannabis am 1.4.2024 hat das BMDV unter dem Dach der Partnerallianz #mehrAchtung-Initiative die Kampagne „don’t drive high“ gestartet, mit der die klare Botschaft an die Verkehrsteilnehmer gesendet wird, Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen.
Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), kommentiert den Beschluss des THC-Grenzwerts zum Inkrafttreten eines höheren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr „Ab sofort gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) im Straßenverkehr. Entscheidend bleibt jedoch: Niemand darf berauscht hinterm Steuer sitzen! Denn wer unter dem Einfluss von Drogen fährt, stellt eine sehr ernste Gefahr für sich und andere dar. Mindestens 24 Stunden nach dem Konsum von Cannabis sollte daher auf das Autofahren verzichtet werden.
Statt den THC-Grenzwert heraufzusetzen, hätte es mit Blick auf die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol und Drogen vielmehr ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gebraucht.“
Weitere Informationen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
D-10115 Berlin
www.bmdv.bund.de
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.
D-10117 Berlin
www.dvr.de