Verkehrssicherheit

Aktueller Stand bei der Genehmigung eines Tesla-Assistenzsystems

Verkehrsminister Steffen Bilger setzt sich dafür ein, Innovationen im Verkehrssektor zu ermöglichen. Auf europäischer Ebene laufen derzeit Verfahren zur Anerkennung des Fahrerassistenzsystems von Tesla, das bislang unter der Bezeichnung „FSD – Full Self-Driving Supervised“ bekannt ist. Bilger spricht sich für eine zeitnahe Genehmigung aus. Die aktuelle Bezeichnung „FSD“ ist jedoch missverständlich, da das System nicht die gesamte Fahraufgabe übernimmt. Vielmehr unterstützt es bestimmte Fahraufgaben wie Beschleunigen, Bremsen und Lenken. Die Aufmerksamkeit des Fahrers bleibt dabei jederzeit erforderlich. Tesla hat angeboten, das System künftig in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen.

„Aktuell wird auf europäischer Ebene über die Genehmigung des Assistenzsystems von Tesla diskutiert. Dabei sind viele technische Dinge zu klären, aber auch Fragen der Haftung. Darüber habe ich mich im September mit Tesla ausgetauscht. Wir haben schnell ein gemeinsames Verständnis gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt. Auf dieser Grundlage werde ich mich jetzt dafür einsetzen, dass das System zeitnah europaweit genehmigt wird. Mein Ziel ist, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving in der gesamten EU so schnell wie möglich nutzen können.“
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger

Technologieoffen und sicherheitsorientiert
Deutschland begleitet das Genehmigungsverfahren in engem Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, der niederländischen Typgenehmigungsbehörde und Tesla. Die Bundesregierung verfolgt dabei einen technologieoffenen Ansatz, der zugleich hohe Sicherheitsanforderungen berücksichtigt. Nach bisherigen Erkenntnissen zeigt das System insbesondere im Stadtverkehr ein hohes Leistungsvermögen. Zugleich wurden Fragen zu einzelnen Systemfunktionen und zur Haftungsverantwortung eingehend geprüft.

Bei Gesprächen im September verständigten sich das Bundesverkehrsministerium und Tesla darauf, dass das Fahrerassistenzsystem die zulässige Höchstgeschwindigkeit geringfügig um maximal 10 % überschreiten darf. Deutschland hat signalisiert, diesen Ansatz im europäischen Verfahren konstruktiv zu begleiten. Situationsabhängig können geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen zu einem gleichmäßigeren und flüssigeren Verkehrsablauf beitragen.

Verantwortung bleibt beim Fahrer
Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche war die fortbestehende Verantwortung der Fahrer beim Einsatz des Systems im innerstädtischen Verkehr. Da es sich um ein Fahrerassistenzsystem handelt, liegt die Verantwortung für die Fahrzeugführung grundsätzlich weiterhin beim Fahrer. Dieser bleibt zu 100 % für die sichere Führung des Fahrzeugs verantwortlich.

Auf Grundlage der erzielten Einigungen unterstützt Deutschland eine zeitnahe Fortsetzung des europäischen Genehmigungsverfahrens. Ziel ist es, die Vorteile innovativer Fahrerassistenzsysteme unter Wahrung hoher Sicherheitsstandards möglichst schnell in Europa verfügbar zu machen.

Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr
D-10115 Berlin
www.bmv.de