Verkehrssicherheit
Die Anzahl der Begutachtungen ist weiterhin rückläufig. Alkoholauffälligkeit stellt nach wie vor den Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dar. Dies geht aus der bundesweiten Statistik der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) hervor, die jährlich aktualisiert wird.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 70.135 MPU durchgeführt, was einem Rückgang von fast 7 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die MPU-Gutachten der 15 aktiven, amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) betrafen dabei mit rund 40 % am häufigsten Alkohol-Fragestellungen. Im weiteren Verlauf werden Gutachten zu den Fragestellungen bezüglich „Drogen und Medikamente“ präsentiert, die einen Anteil von etwa 21 % (2024: 25 %) aufweisen.
Die Ergebnisse der MPU zeigen im Vergleich zum Vorjahr keine relevanten Veränderungen. Die Quoten blieben unverändert: Von den 70.135 begutachteten Personen waren knapp 58 % „geeignet“ und rund 38 % ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Etwa 4 % der untersuchten Personen erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.
Das MPU-Gutachten ist eine entscheidende Grundlage für die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann bzw. die Fahrerlaubnis behalten kann. Bei bestimmten Personengruppen kann aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung erfolgen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses und Zustimmung der zuständigen Behörde kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden.
Weitere Informationen
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
D-51427 Bergisch Gladbach
www.bast.de